Hallo Pavel, Am 20.01.2014 09:52, schrieb Pavel Richter: > ich habe zwischenzeit mit Oliver Brexl, unserem Vereinsanwalt, gesprochen, > um die Frage mit dem Protokoll zu klären. Hier der Stand:
es ist schön, dass euer/dein Anwalt die Meinung des Vorstandes vertritt – es wäre ja auch schlimm wenn nicht ;-). Neutral ist so eine Aussage aber natürlich nicht. Laut Satzung (und nur diese interessiert hier) kann ein Mitglied der Versammlungsleitung Widerspruch gegen das Protokoll einlegen, wenn er dies für notwendig hält. Das uns vorliegende Protokoll STROTZT nur so vor Fehlern (falsche Abstimmungszahlen, falsche Namen, falsche Unterschriften, satzungswidrige Entscheidungen, falsche Ablaufdarstellungen, nicht-entfernte Textbausteine etc.pp.), das jeder Widerspruch dagegen begründet ist. Die Wahrscheinlichkeit das das Amtsgericht es akzeptiert tendieren eh gegen Null. Mit freundlichen Grüßen DaB. -- Benutzerseite: [[:w:de:User:DaB.]] — PGP: 0x2d3ee2d42b255885
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