>Reinhard Kraasch schrieb:
>> Vielleicht wäre es auch einmal eine Überlegung wert, die 
>> Schnelllöschugen (und Administratorenschnelllöschungen ohne Antrag) 
>> anders abzuhandeln - z.B., indem man sie ähnlich wie die 
>> Urheberrechtsverletzungen handhabt.
>

Ist es denn unrealistisch, wenigstens ein 4-Augen-Prinzip einzuführen?
Und gilt die 15-Minuten-Frist nicht mehr? Oder bezieht die sich nicht auf SLA?
Gruß, rainersti

P.S. Danke allen, die den Stub "gerettet" haben. Etwas funktioniert doch noch:-)




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