Hallo zusammen,
Ich leite mal diese Anfragen hier an diese Liste. Vielleicht kann jemand verbindliche Angaben dazu machen.


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Kennt sich jemand mit dem Thema Meldepflicht für WLANs aus, wenn das WLAN durch Gewerbetreibende betrieben ist?
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html

Meinem Verstädnis nach müsste sich jeder Gewerbetreibende (Bar, Café, etc.) anmelden und seinen WLAN-Betrieb damit anzeigen. Denn, ich denke einer Bar und einem Café ist leicht zu unterstellen, dass sie, auch wenn das WLAN selbst frei (kostenlos) ist, dies unter einer sekundären Gewinabsicht machen (freies WLAN -> finden die Gäste toll -> mehr Gäste in der Bar/Café/etc.). Das Gegenteil zu beweisen dürfte weitaus schwieriger sein, also "ich diene lediglich einem guten Zweck".

Ich habe dazu auch eine Anfrage (per Mail) bei der BNetzA gestartet, um Rechtssicherheit zu haben. Sollten diese die Meldepflicht bejahen, sollten wir unsere Gewerbetreibenden Unterstützer sofort informieren und ggf. beim anmelden unterstützen. Eine Nichtanmeldung kann schnell teuer werden und sofern wir Freifunk seriös entwickeln möchten, dürfen solche Infos nicht zurückgehalten werden. Warten wir aber ab, was sie zurückmelden oder kennt jemand von Euch sicher die rechtliche Lage?

Privatpersonen sind von der Meldepflicht im Sinne des o.g. Links sowieso "befreit".
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Viele Grüße
Stephan
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(Freifunk Dresden)


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