Am Mon, 15 Sep 2014 18:06:54 +0200 schrieb Christoph Franzen
<[email protected]>:
> Am Mon, 15 Sep 2014 17:30:06 +0200 schrieb "Stephan (Freifunk
> Dresden)" <[email protected]>:

Hallo,

mit Bezug auf das Starterpaket, das ich noch nicht kannte, antworte ich
mir mal selbst:

> > Kennt sich jemand mit dem Thema Meldepflicht für WLANs aus, wenn das
> > WLAN durch Gewerbetreibende betrieben ist?

Aus der Version 0.3 des „Starterpakets“:
-8<-------------------------------------------
Dient der Freifunk-Knoten auch der Kundengewinnung bzw. –bindung, z.B.
in einem Café, dann muss hingegen eine Anmeldung abgegeben werden. Die
relevante Fragestellung hierfür ist, ob eine (ggf. teilweise)
Kostendeckung durch Kundengewinnung oder –bindung beabsichtigt ist.
Werbung mit einem freien WLAN („Hier kostenloses WLAN“, „Free WiFi“
etc.) im Café o.ä. kann ein Indiz für die Absicht der Kostendeckung
sein.
-8<-------------------------------------------

Der erste Satz suggeriert eine Pflicht, dann wird es wieder
relativiert, also ist das doch recht schwammig.

> > Eine Nichtanmeldung kann schnell
> > teuer werden
> 
> Was wären denn die möglichen Folgen? Einen unlauteren
> Wettbewerbsvorteil verschafft einem die Nichtanmeldung doch wohl kaum.
> 
> Umgekehrt kann es doch auch teuer werden: meldet man sich als
> gewerblicher Netzbetreiber an, kann man im Falle einer
> Störerhaftungsklage schwerlich argumentieren, der örtliche
> Freifunkverein betreibe das Funknetz, man selbst spende nur Strom,
> Geräte und den Weg ins Internet;

Bleibt als relevantes Entscheidungskriterium, was jetzt „finanziell
gefährlicher“ ist.

-- 
Christoph Franzen

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