Am Mon, 15 Sep 2014 17:30:06 +0200 schrieb "Stephan (Freifunk Dresden)" <[email protected]>:
Hallo, > Vielleicht kann > jemand verbindliche Angaben dazu machen. das nicht, aber… > Kennt sich jemand mit dem Thema Meldepflicht für WLANs aus, wenn das > WLAN durch Gewerbetreibende betrieben ist? > Meinem Verstädnis nach müsste sich jeder Gewerbetreibende (Bar, Café, > etc.) anmelden und seinen WLAN-Betrieb damit anzeigen. Denn, ich > denke einer Bar und einem Café ist leicht zu unterstellen, dass sie, > auch wenn das WLAN selbst frei (kostenlos) ist, dies unter einer > sekundären Gewinabsicht machen (freies WLAN -> finden die Gäste toll > -> mehr Gäste in der Bar/Café/etc.). Das Gegenteil zu beweisen dürfte > weitaus schwieriger sein, also "ich diene lediglich einem guten > Zweck". Dieser Satz spricht meines Erachtens gegen eine Meldepflicht: „Gewerblich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die zumindest mit der Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird.“ Es wird ja gerade keine Bezahlung für den Netzzugang genommen; bei dieser indirekten Gewinnerzielungsabsicht wird auch nicht der Netzzugang „verkauft“, sondern andere Dinge und der Netzzugang wird nicht von deren Erwerb abhängig gemacht. Ich halte eine Meldepflicht ganz ohne eine Art Anmeldepflicht (beispielsweise Paßwort) für die WLAN-Nutzung für weit hergeholt. > Eine Nichtanmeldung kann schnell > teuer werden Was wären denn die möglichen Folgen? Einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft einem die Nichtanmeldung doch wohl kaum. Umgekehrt kann es doch auch teuer werden: meldet man sich als gewerblicher Netzbetreiber an, kann man im Falle einer Störerhaftungsklage schwerlich argumentieren, der örtliche Freifunkverein betreibe das Funknetz, man selbst spende nur Strom, Geräte und den Weg ins Internet; somit bleibt als Gegenstrategie bis zu einer sinnvollen Gesetzesänderung nur noch die unschöne, eigentlich überflüssige und mit zusätzlichen technischen Problemen behaftete Tunnelei. -- Christoph Franzen
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