Am Mon, 15 Sep 2014 17:30:06 +0200 schrieb "Stephan (Freifunk Dresden)"
<[email protected]>:

Hallo,

> Vielleicht kann
> jemand verbindliche Angaben dazu machen.

das nicht, aber…

> Kennt sich jemand mit dem Thema Meldepflicht für WLANs aus, wenn das
> WLAN durch Gewerbetreibende betrieben ist?

> Meinem Verstädnis nach müsste sich jeder Gewerbetreibende (Bar, Café,
> etc.) anmelden und seinen WLAN-Betrieb damit anzeigen. Denn, ich
> denke einer Bar und einem Café ist leicht zu unterstellen, dass sie,
> auch wenn das WLAN selbst frei (kostenlos) ist, dies unter einer
> sekundären Gewinabsicht machen (freies WLAN -> finden die Gäste toll
> -> mehr Gäste in der Bar/Café/etc.). Das Gegenteil zu beweisen dürfte
> weitaus schwieriger sein, also "ich diene lediglich einem guten
> Zweck".

Dieser Satz spricht meines Erachtens gegen eine Meldepflicht:
„Gewerblich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die zumindest mit der
Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird.“
Es wird ja gerade keine Bezahlung für den Netzzugang genommen; bei
dieser indirekten Gewinnerzielungsabsicht wird auch nicht der
Netzzugang „verkauft“, sondern andere Dinge und der Netzzugang wird
nicht von deren Erwerb abhängig gemacht. Ich halte eine Meldepflicht
ganz ohne eine Art Anmeldepflicht (beispielsweise Paßwort) für die
WLAN-Nutzung für weit hergeholt.

> Eine Nichtanmeldung kann schnell
> teuer werden

Was wären denn die möglichen Folgen? Einen unlauteren
Wettbewerbsvorteil verschafft einem die Nichtanmeldung doch wohl kaum.

Umgekehrt kann es doch auch teuer werden: meldet man sich als
gewerblicher Netzbetreiber an, kann man im Falle einer
Störerhaftungsklage schwerlich argumentieren, der örtliche
Freifunkverein betreibe das Funknetz, man selbst spende nur Strom,
Geräte und den Weg ins Internet; somit bleibt als Gegenstrategie bis zu
einer sinnvollen Gesetzesänderung nur noch die unschöne, eigentlich
überflüssige und mit zusätzlichen technischen Problemen behaftete
Tunnelei.

-- 
Christoph Franzen

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