Hallo Kai, Reto hat dazu bereits ein Buch geschrieben, in dem alles zum Thema ausführlich abgehandelt wird: http://www.esv.info/978-3-503-15660-3
Die Rechtslage ist eindeutig: Der Verein ist als Provider angemeldet und fällt wegen des Providerprivilegs (wie auch jeder andere ISP) nicht unter die Störerhaftung. LG JuergeN Am Sonntag, den 12.10.2014, 18:32 +0200 schrieb Kai 'wusel' Siering: > Moin, > > wir haben in Gütersloh ja zum Monatwechsel auch auf lokalen Exit > umgestellt [1], die Vergangenheit holt uns aber ein; die Geschichte ist > etwas komplexer, Quitessenz: Ein williger Sponsor stößt sich an der > bisherigen Praxis (mullvad-VPN als Exit) als etwas illegalem. Es hat > sich zum Glück überschnitten, sodaß die Argumentation hoffentlich nicht > zu schwierig wird. > > Im Zuge dessen suchten wir nun aber nach einem Statement, daß der > aktuelle Ansatz (Förderverein freie Netzwerke e. V. fungiert als > Provider) nicht nur »gefühlt« der Richtige Weg[tm] sein sollte, sondern > auch wenigstens eine Juristenmeinung existiert, die dies so sieht. Auf > [2] und [3] wurden wir nicht fündig, aber vielleicht suchen wir ja auch > an der falschen Stelle ;) > > Daher die Frage einerseits an den Förderverein, anderseits auch an > Freifunk Rheinland e. V. wg. [4]: gibt es ein (öffentlich zugängliches) > Papier (lies: PDF, Artikel, Blogeintrag, ...), in welchem ein Volljurist > äußert, daß die Nutzung Eurer Dienste (auch wenn sie technisch etwas > anders realisiert werden) durch eine lokale Freifunk-Initiative die > Privilegierung als Provider (insbesondere bzgl. Störerhaftung) wirksam > triggert? > > Ähnliche Frage an alle, insbesondere aber gen Hamburg und Bremen: kenn > Ihr ein entsprechendes öffentliches Dokument, was die Konstellation > »Freifunk Kleinkleckersdorf nutzt Förderverein/Freifunk Rheinland e. V. > als Internet-Zugangs-Provider« beleuchtet und für rechtlich haltbar ansieht? > > MfG, > -kai > > > [1] http://blog.guetersloh.freifunk.net/?p=2392 > [2] http://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches > [3] http://freifunkstattangst.de/tag/storerhaftung/ > [4] > http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/freies-wlan-wie-schafft-arnsberg-was-394-kommunen-noch-nicht-haben > > -- insbesondere der letzte Absatz: »Freifunk jetzt auch von der > Störerhaftung befreit > > Und auch das große juristische Problem der Freifunk-Netze ist inzwischen > gelöst. Die Störerhaftung, also die Haftung des Netzbetreibers für das, > was seine Nutzer eventuell im Internet anrichten, eine so nur in > Deutschland geltende Regelung, die nach Ansicht der Freifunker die > großen Internet-Provider unangemessen bevorzugt, gilt für den > Freifunkverein nicht mehr. Als erster nicht-kommerzieller Anbieter ist > er als Provider anerkannt und damit von der Störerhaftung befreit. Die > Hilfskonstruktion der Anfangszeit, das Freifunknetz über Server in den > Niederlanden laufen zu lassen, kann deshalb jetzt zurück gebaut werden.« > > > _______________________________________________ WLANtalk mailing list [email protected] Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
