Moin,
ich gebe Dir teils recht, Marc-Andre, auf Dauer skaliert dies nicht
wirklich. Aber aus imho anderen Gründen, s. u.
Aktuell ist das Problem wohl keins: Das Rheinländer Modell mit Routing
und gre-Tunneln ist einfach einzusetzen, bringt aber das Problem des
gehäuften Traffics mit sich. Pro Gateway fallen bei uns im Peak rd. 10
MBit/sec Traffic derzeit an. Rechne ich mal grob diese 20 MBit/sec durch
1000 MBit/sec einer GBit-Anbindung, sind 50 Communities wie Gütersloh
über 1x GBit versorgbar. (Andere als unsere Verbrauchswerte habe ich
leider nicht.) Andererseits, wenn 50 Communities ihre 10-20 EUR/Monat
statt an einen ausländischen VPN-Anbieter an Freifunk Rheinland spenden,
kommen auch Summen zusammen, die ggf. mehr als 1 GBit/sec dort ermöglichen.
Beim Förderverein besteht AFAIK derzeit nur die Möglichkeit, IPv6 (per
IC-VPN-Tunnel) geroutet zu bekommen, für IPv4 werden eigene/lokale
Ausgänge benötigt, wobei der Förderverein diese Netzbereiche
'administrativ' übernimmt. Dies reduziert die Abhängigkeit von einem
Standort und einer technischen Infrastruktur, skaliert lokal und damit
in die Breite und ist somit eigentlich aus meiner Sicht die zu
bevorzugende Lösung -- leider auch die technisch-organisatorisch
kompliziertere.
Beide Wege bedingen lokale Ansprechpartner (echte, keine juristischen
Personen), die auch in der RIPE-DB eingetragen werden -- anonym geht's
auch dort nicht.
Bei beiden Lösungen stellt sich mir aber die Frage nach § 3 (2) 5.
Alternative TKÜV [1], nämlich den 10.000 "Teilnehmern oder sonstigen
Nutzungsberechtigten". IANAL, aber ich denke doch, daß ein Freifunk-Netz
"dem unmittelbaren teilnehmerbezogenen Zugang zum Internet" dient (nicht
primär von der Idee eines Bürgernetzes vielleicht, grade am Anfang aber
praktisch eher schon)? An der Stelle lauern mir die aktuellen Gefahren,
die technischen Hürden sind imho zu meistern ...
MfG,
-kai
On 13/10/14 17:09, Marc-Andre Alpers wrote:
Moin!
Soviel Kapazität haben doch die als Provider registrierten Freifunker
Vereine gar nicht um alle Communities gut anbinden zu können. Und
nicht jede hat das Glück lokale Exits nutzen zu können geschweige denn
die Expertise so was aufzusetzen. Nicht jede Community hat Nerds die
das mal eben so einfach können. Einige sind einfach nur entstanden um
WLAN in Ihre Stadt zu bekommen, weil die Lokal Politik daran scheitert.
Monic selbst hat mal geschrieben das sie den Weg, das jede Community
ein Verein werden muss nicht für richtig hält, wenn ich mich recht
erinnere. Finde gerade die Quelle nicht.
Andererseits ist ein VPN Anbieter auch ein Provider in meinen Augen.
Ich bin gerne bereit einen Deutschen VPN Provider zu benutzen. Aber
ich muss bei allen persönliche Daten hinterlassen. Anonyme Anbieter
habe ich noch nicht gefunden.
In sofern sehe ich keine wirkliche Alternative. Ansonsten bitte ein
OVPN File senden, welches mich mit dem Freifunk VPN verbindet.
Am 13. Oktober 2014 16:48:55 MESZ, schrieb Juergen Neumann
<[email protected]>:
Hallo Marc-Andre,
Ich glaube es geht darum ob eine lokale Gruppe die sich
Freifunk nennt automatisch auch davon befreit ist. Oder wie
wird eine Lokale Gruppe Mitglied beim Freie Netze e.V. oder
Freifunk Rheinland.
Nein. Darum geht es nicht. Es geht darum, ob die IP-Adresse, die am
Tunnel-Ende das Gateway ins Internet darstellt, einem Provider gehört
oder nicht.
Wenn also der VPN-Tunnel bei Freifunk Rheinland e.V. oder beim
Förderverein Freie Netzwerke e.V. terminiert, die beide als ISP
registriert sind, dann gibt es keine Störerhaftung, weil diese als ISP
unter das Providerprivileg fallen. So ist das.
Eine lokale Freifunk Gruppe kann alternativ dazu die VPN Gateways dieser
Verein zu nutzen, einen eigenen Verein gründen oder einen andere!
n
vorhanden Verein nutzen, der sich ebenfalls bei der BNetzA als Provider
registriert und über die RIPE einen eigenen AS bezieht über den das VPN
läuft. Entscheidend ist am Ende die Frage, ob der Traffic aus dem
offenen WLAN über die IP Adresse eines Providers ins Netz purzelt oder
nicht.
LG
JuergeN
Am Montag, den 13.10.2014, 15:04 +0200 schrieb Marc-Andre Alpers:
Moin! Ich glaube es geht darum ob eine lokale Gruppe die sich
Freifunk nennt automatisch auch davon befreit ist. Oder wie
wird eine Lokale Gruppe Mitglied beim Freie Netze e.V. oder
Freifunk Rheinland. Gruß Marc-Andre Alpers
Am 13.10.2014 um 12:55 schrieb Juergen Neumann
<[email protected]>: Hallo Kai, Reto hat dazu bereits ein
Buch geschrieben, in dem alles zum Thema ausführlich
abgehandelt wird: http://www.esv.info/978-3-503-15660-3
Die Rechtslage ist eindeutig: Der Verein ist als Provider
angemeldet und fällt wegen des Providerprivilegs (wie auch
jeder andere ISP) nicht unter die Störerhaftung. LG
JuergeN Am Sonntag, den 12.10.2014, 18:32 +0200 schrieb
Kai 'wusel' Siering:
Moin, wir haben in Gütersloh ja zum Monatwechsel auch
auf lokalen Exit umgestellt [1], die Vergangenheit
holt uns aber ein; die Geschichte ist etwas komplexer,
Quitessenz: Ein williger Sponsor stößt sich an der
bisherigen Praxis (mullvad-VPN als Exit) als! etwas
illegalem. Es hat sich zum Glück überschnitten, sodaß
die Argumentation hoffentlich nicht zu schwierig wird.
Im Zuge dessen suchten wir nun aber nach einem
Statement, daß der aktuelle Ansatz (Förderverein freie
Netzwerke e. V. fungiert als Provider) nicht nur
»gefühlt« der Richtige Weg[tm] sein sollte, sondern
auch wenigstens eine Juristenmeinung existiert, die
dies so sieht. Auf [2] und [3] wurden wir nicht
fündig, aber vielleicht suchen wir ja auch an der
falschen Stelle ;) Daher die Frage einerseits an den
Förderverein, anderseits auch an Freifunk Rheinland e.
V. wg. [4]: gibt es ein (öffentlich zugängliches)
Papier (lies: PDF, Artikel, Blogeintrag, ...), in
welchem ein Volljurist äußert, daß die Nutzung Eurer
Dienste (auch wenn sie technisch etwas anders
realisiert werden) durch eine lokale
Freifunk-Initiative die Privilegierung als Provider
(insbe! sondere bzgl. Störerhaftung) wirksam triggert?
Ähnliche Frage an alle, insbesondere aber gen Hamburg
und Bremen: kenn Ihr ein entsprechendes öffentliches
Dokument, was die Konstellation »Freifunk
Kleinkleckersdorf nutzt Förderverein/Freifunk
Rheinland e. V. als Internet-Zugangs-Provider«
beleuchtet und für rechtlich haltbar ansieht? MfG,
-kai [1] http://blog.guetersloh.freifunk.net/?p=2392
[2] http://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches [3]
http://freifunkstattangst.de/tag/storerhaftung/ [4]
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/freies-wlan-wie-schafft-arnsberg-was-394-kommunen-noch-nicht-haben
-- insbesondere der letzte Absatz: »Freifunk jetzt
auch von der Störerhaftung befreit Und auch das große
juristische Problem der Freifunk-Netze ist inzwischen
gelöst. Die Störerhaftung, also die Haftung des
Netzbetreibers für das, was seine Nutzer eventuell im
Internet anrichten, eine so nur in Deutschland
geltende Regelung, die nach Ansicht der Freifunker die
großen Internet-Provider unangemessen bevorzugt, gilt
für den Freifunkverein nicht mehr. Als erster
nicht-kommerzieller Anbieter ist er als Provider
anerkannt und damit von der Störerhaftung befreit. Die
Hilfskonstruktion der Anfangszeit, das Freifunknetz
über Server in den Niederlanden laufen zu lassen! ,
kann deshalb jetzt zurück gebaut werden.«
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