Fast schon erstaunlich, dass das Thema so wenig Resonanz erzeugt. Oder aber findet die Diskussion bereits an anderer Stelle statt und ich bin mal wieder abgehängt? Beim durchstöbern meiner e-Mails bin ich noch auf folgenden Hinweis von Reto Mantz gestoßen (leider erst jetzt gelesen):
>die Mitteilung der BNetzA findet Ihr hier >(https://www.offenenetze.de/2015/05/20/die-geplante-vorratsdatenspeicherung-und-wlan-hotspots-kein->untergang-fuer-wlans/) > bzw. hier >(http://www.wlan-recht.de/2015/03/09/meldepflicht-fuer-wlan-amtsblattmitteilung-der-bundesnetzagentur/). Im referenzierten Blog-Artikel wird von Reto die Bedeutung des Begriffs "Erbringer öffentlicher TK-Dienste" diskutiert. LG, Bernd ----- Originale Nachricht ----- Von: Bernd Kalbfuss-Zimmermann <[email protected]> Gesendet: 31.05.2015 - 14:10 An: [email protected] Betreff: Re: [WLANtalk] Gesetzestext zur Vorratsdatenspeicherung? > Einen wunderschönen Gruß aus dem sonnigen Südfrankreich! > > Ich habe mal versucht, die für uns relevantesten Änderungen (aus der Sicht > eines Laien) zusammenzufassen. Im Wesentlichen scheinen mir das die geplanten > Änderungen der Paragraphen §113a,b,d,e,g des TKG zu sein. Die entsprechenden > Ausschnitte findet ihr am Ende der Nachricht. > > Prinzipiell gilt die Speicherpflicht für "Erbringer öffentlich zugänglicher > Telekommunikationsdienste". Die entscheidende Frage ist also, welche als > solche zu bewerten sind. Ich erinnere mich an einen Beitrag von Reto Mantz am > WCW2016. Dort erwähnte er eine Mitteilung der BNetzA im Amtsblatt, welche > erläutert, dass Internetnutzer, welche ihren Internetanschluss teilen, nicht > als Telekommunikationsdienstleister zu werten sind, da sie an der Erbringung > nur beteiligt sind. Ein Registrierungspflicht als > Telekommunikationsdienstleister ist daher nicht gegeben. Eventuell lässt sich > diese Argumentation auf die Vorratsdatenspeicherung übertragen. Dann wären > die Betreiber von Freifunk-Router schon mal aus dem Schneider. > > Problematischer sind wahrscheinlich die Bündel-Server und Internet-Gateways. > Zum einen werden VPN-Dienstleistungen explizit im Anmeldeformular der BNetzA > für Telekommunikationsdienstleister erwähnt. Zum anderen kann man sich > schlecht auf die Haftungsprivilegierung als Access Provider gem. TMG berufen > und gleichzeitig die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung verneinen. Geht man > einen Schritt weiter und akzeptiert diese Pflicht (Nicht dass ich das > empfehlen würde!), stellt man fest, dass die Anforderungen und der damit > verbundene Aufwand gem. §113d sowie §113e und §113g erheblich ist. > > Ich habe nicht wirklich die Hoffnung, dass dieses Gesetzesvorhaben vom > Parlament abgelehnt werden wird. Vielleicht gibt es an der ein oder anderen > Stelle Nachbesserungen. Auf das Bundesverfassungsgericht kann man hoffen. > Wollen wir uns also mit den möglichen Konsequenzen auseinandersetzen? Ich > fände einen Mumble zu diesem Thema gut. > > LG, > > Bernd > > -- > > §113a Verpflichtete; Entschädigung > (1) Die Verpflichtungen zur Speicherung von Verkehrsdaten, zur Verwendung der > Daten und zur Datensicherheit nach den §§ 113b bis 113g beziehen sich auf > Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste. > ... > > §113b Pflichten zur Speicherung von Verkehrsdaten > (1) Die in § 113a Absatz 1 Genannten sind verpflichtet, Daten wie folgt im > Inland zu speichern: > 1. Daten nach den Absätzen 2 und 3 für zehn Wochen, > ... > (3) Die Erbringer öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste speichern > 1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll- > Adresse, > 2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung > erfolgt, sowie eine zugewiesene Benutzerkennung, > 3. Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung unter der > zugewie- senen Internetprotokoll-Adresse unter Angabe der zugrunde liegenden > Zeitzone. > ... > > § 113d Gewährleistung der Sicherheit der Daten > Der nach § 113a Absatz 1 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die auf > Grund der Speicherpflicht nach § 113b Absatz 1 gespeicherten Daten durch > technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik gegen > unbefugte Kennt- nisnahme und Verwendung geschützt werden. Die Maßnahmen > umfassen insbeson- dere > 1. den Einsatz eines besonders sicheren Verschlüsselungsverfahrens, > 2. die Speicherung in gesonderten, von den für die üblichen betrieblichen > Aufgaben getrennten Speichereinrichtungen, > 3. die Speicherung mit einem hohen Schutz vor dem Zugriff aus dem Internet > auf vom Internet entkoppelten Datenverarbeitungssystemen, > 4. die Beschränkung des Zutritts zu den Datenverarbeitungsanlagen auf > Personen, die durch den Verpflichteten besonders ermächtigt sind und > 5. die notwendige Mitwirkung von mindestens zwei Personen beim Zugriff auf > die Daten, die dazu durch den Verpflichteten besonders ermächtigt worden sind. > > §113e Protokollierung > (1) Der nach § 113a Absatz 1 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass für > Zwecke der Datenschutzkontrolle jeder Zugriff, insbesondere das Lesen, > Kopieren, Ändern, Löschen und Sperren der auf Grund der Speicherpflicht nach > § 113b Absatz 1 ge- speicherten Daten protokolliert wird. > ... > > §113g Sicherheitskonzept > Der nach § 113a Absatz 1 Verpflichtete hat in das Sicherheitskonzept nach § > 109 Absatz 4 zusätzlich aufzunehmen, > 1. welche Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den §§ 113b bis 113e > be- trieben werden, > 2. von welchen Gefährdungen für diese Systeme auszugehen ist und > 3. welche technischen Vorkehrungen oder sonstigen Maßnahmen getroffen oder > geplant sind, um diesen Gefährdungen entgegenzuwirken und die Verpflichtun- > gen aus den §§ 113b bis 113e zu erfüllen. > ... > > ----- Originale Nachricht ----- > Von: Bernd Kalbfuss-Zimmermann <[email protected]> > Gesendet: 30.05.2015 - 07:38 > An: [email protected] > Betreff: Re: [WLANtalk] Gesetzestext zur Vorratsdatenspeicherung? > >> Ein Kollege ist fündig geworden [1]. Für die Lektüre benötigt man etwas Zeit. >> >> LG, >> >> Bernd >> >> [1] >> http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/vorratsdatenspeicherung_gesetzentwurf.pdf?__blob=publicationFile > > _______________________________________________ > WLANtalk mailing list > [email protected] > Abonnement abbestellen? -> > http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net > > Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung > unter http://freifunk.net/mailinglisten _______________________________________________ WLANtalk mailing list [email protected] Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
