Fast schon erstaunlich, dass das Thema so wenig Resonanz erzeugt. Oder aber 
findet die Diskussion bereits an anderer Stelle statt und ich bin mal wieder 
abgehängt? Beim durchstöbern meiner e-Mails bin ich noch auf folgenden Hinweis 
von Reto Mantz gestoßen (leider erst jetzt gelesen):

>die Mitteilung der BNetzA findet Ihr hier 
>(https://www.offenenetze.de/2015/05/20/die-geplante-vorratsdatenspeicherung-und-wlan-hotspots-kein->untergang-fuer-wlans/)
> bzw. hier 
>(http://www.wlan-recht.de/2015/03/09/meldepflicht-fuer-wlan-amtsblattmitteilung-der-bundesnetzagentur/).

Im referenzierten Blog-Artikel wird von Reto die Bedeutung des Begriffs 
"Erbringer öffentlicher TK-Dienste" diskutiert.

LG,

Bernd

----- Originale Nachricht -----
Von: Bernd Kalbfuss-Zimmermann <[email protected]>
Gesendet: 31.05.2015 - 14:10
An: [email protected]
Betreff: Re: [WLANtalk] Gesetzestext zur Vorratsdatenspeicherung?

> Einen wunderschönen Gruß aus dem sonnigen Südfrankreich!
> 
> Ich habe mal versucht, die für uns relevantesten Änderungen (aus der Sicht 
> eines Laien) zusammenzufassen. Im Wesentlichen scheinen mir das die geplanten 
> Änderungen der Paragraphen §113a,b,d,e,g des TKG zu sein. Die entsprechenden 
> Ausschnitte findet ihr am Ende der Nachricht.
> 
> Prinzipiell gilt die Speicherpflicht für "Erbringer öffentlich zugänglicher 
> Telekommunikationsdienste". Die entscheidende Frage ist also, welche als 
> solche zu bewerten sind. Ich erinnere mich an einen Beitrag von Reto Mantz am 
> WCW2016. Dort erwähnte er eine Mitteilung der BNetzA im Amtsblatt, welche 
> erläutert, dass Internetnutzer, welche ihren Internetanschluss teilen, nicht 
> als Telekommunikationsdienstleister zu werten sind, da sie an der Erbringung 
> nur beteiligt sind. Ein Registrierungspflicht als 
> Telekommunikationsdienstleister ist daher nicht gegeben. Eventuell lässt sich 
> diese Argumentation auf die Vorratsdatenspeicherung übertragen. Dann wären 
> die Betreiber von Freifunk-Router schon mal aus dem Schneider.
> 
> Problematischer sind wahrscheinlich die Bündel-Server und Internet-Gateways. 
> Zum einen werden VPN-Dienstleistungen explizit im Anmeldeformular der BNetzA 
> für Telekommunikationsdienstleister erwähnt. Zum anderen kann man sich 
> schlecht auf die Haftungsprivilegierung als Access Provider gem. TMG berufen 
> und gleichzeitig die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung verneinen. Geht man 
> einen Schritt weiter und akzeptiert diese Pflicht (Nicht dass ich das 
> empfehlen würde!), stellt man fest, dass die Anforderungen und der damit 
> verbundene Aufwand gem. §113d sowie §113e und §113g erheblich ist. 
> 
> Ich habe nicht wirklich die Hoffnung, dass dieses Gesetzesvorhaben vom 
> Parlament abgelehnt werden wird. Vielleicht gibt es an der ein oder anderen 
> Stelle Nachbesserungen. Auf das Bundesverfassungsgericht kann man hoffen. 
> Wollen wir uns also mit den möglichen Konsequenzen auseinandersetzen? Ich 
> fände einen Mumble zu diesem Thema gut.
> 
> LG,
> 
> Bernd
> 
> --
> 
> §113a Verpflichtete; Entschädigung
> (1) Die Verpflichtungen zur Speicherung von Verkehrsdaten, zur Verwendung der 
> Daten und zur Datensicherheit nach den §§ 113b bis 113g beziehen sich auf 
> Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste.
> ...
> 
> §113b Pflichten zur Speicherung von Verkehrsdaten
> (1) Die in § 113a Absatz 1 Genannten sind verpflichtet, Daten wie folgt im 
> Inland zu speichern:
> 1. Daten nach den Absätzen 2 und 3 für zehn Wochen,
> ...
> (3) Die Erbringer öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste speichern
> 1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll- 
> Adresse,
> 2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung 
> erfolgt, sowie eine zugewiesene Benutzerkennung,
> 3. Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung unter der 
> zugewie- senen Internetprotokoll-Adresse unter Angabe der zugrunde liegenden 
> Zeitzone.
> ...
> 
> § 113d Gewährleistung der Sicherheit der Daten
> Der nach § 113a Absatz 1 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die auf 
> Grund der Speicherpflicht nach § 113b Absatz 1 gespeicherten Daten durch 
> technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik gegen 
> unbefugte Kennt- nisnahme und Verwendung geschützt werden. Die Maßnahmen 
> umfassen insbeson- dere
> 1. den Einsatz eines besonders sicheren Verschlüsselungsverfahrens,
> 2. die Speicherung in gesonderten, von den für die üblichen betrieblichen 
> Aufgaben getrennten Speichereinrichtungen,
> 3. die Speicherung mit einem hohen Schutz vor dem Zugriff aus dem Internet 
> auf vom Internet entkoppelten Datenverarbeitungssystemen,
> 4. die Beschränkung des Zutritts zu den Datenverarbeitungsanlagen auf 
> Personen, die durch den Verpflichteten besonders ermächtigt sind und
> 5. die notwendige Mitwirkung von mindestens zwei Personen beim Zugriff auf 
> die Daten, die dazu durch den Verpflichteten besonders ermächtigt worden sind.
> 
> §113e Protokollierung
> (1) Der nach § 113a Absatz 1 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass für 
> Zwecke der Datenschutzkontrolle jeder Zugriff, insbesondere das Lesen, 
> Kopieren, Ändern, Löschen und Sperren der auf Grund der Speicherpflicht nach 
> § 113b Absatz 1 ge- speicherten Daten protokolliert wird.
> ...
> 
> §113g Sicherheitskonzept
> Der nach § 113a Absatz 1 Verpflichtete hat in das Sicherheitskonzept nach § 
> 109 Absatz 4 zusätzlich aufzunehmen,
> 1. welche Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den §§ 113b bis 113e 
> be- trieben werden,
> 2. von welchen Gefährdungen für diese Systeme auszugehen ist und
> 3. welche technischen Vorkehrungen oder sonstigen Maßnahmen getroffen oder 
> geplant sind, um diesen Gefährdungen entgegenzuwirken und die Verpflichtun- 
> gen aus den §§ 113b bis 113e zu erfüllen.
> ...
> 
> ----- Originale Nachricht -----
> Von: Bernd Kalbfuss-Zimmermann <[email protected]>
> Gesendet: 30.05.2015 - 07:38
> An: [email protected]
> Betreff: Re: [WLANtalk] Gesetzestext zur Vorratsdatenspeicherung?
> 
>> Ein Kollege ist fündig geworden [1]. Für die Lektüre benötigt man etwas Zeit.
>> 
>> LG,
>> 
>> Bernd
>> 
>> [1] 
>> http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/vorratsdatenspeicherung_gesetzentwurf.pdf?__blob=publicationFile
> 
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