Am Wed, 11 May 2016 18:03:17 +0200 schrieb Monic Meisel <[email protected]>:
Hallo allerseits, > Es gibt bisher ZWEI Probleme, so einer unserer Juristen: > > a) WLAN = Provider? ist das Problem wirklich auf eine reine Technologiefrage beschränkt, oder kann man nicht weiterhin mit der Absicht argumentieren, um das Abmahn-Geschäftsmodell zu retten, sozusagen den „unechten Provider“ erfinden? Beispiele: - Der Gastwirt will doch gar nicht „providen“, sondern nur Kundschaft anlocken. - Der kleine Schützenverein öffnet sein WLAN doch nur der Form halber, um sich um die Verantwortung für seine Mitglieder zu drücken, in Wirklichkeit ist das rein privat, weil keine Außenstehenden da hinkommen. Gleichermaßen kann man stets bei Privatleuten argumentieren. Schließlich hätte die derzeit gültige Definition der Haftungs-Ausschluß-Kriterien von §8 auch in solchen Fällen schon gegriffen, dennoch gibt es die Störerhaftung. Es hilft ja nichts, wenn demnächst zwar Freifunk-Vereine ganz klar privilegiert werden, aber die meisten anderen doch nicht, weil man ihnen unterstellen kann, es gehe ihnen ja gar nicht darum, Kommunikationsdienste anzubieten. Man könnte es dann umgehen, indem man weiterhin per Freifunk tunnelt, aber wir würden die zentralistischen VPN-Kram dann doch nicht loswerden. Grüße, Christoph
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