Liebe alle, bitte leitet das dringend an alle Freifunkies weiter (gerne auch ins Forum).
OB wir gewonnen haben ist alles andere als klar - wir dürfen uns nicht zu früh freuen und müssen auf den letzten Metern den Druck aufrecht erhalten. DENN wir müssen da SEHR aufpassen, dass wir uns nicht zu früh freuen. Im SPD Blog war heute zu lesen http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2016/05/11/wlan Es gibt bisher ZWEI Probleme, so einer unserer Juristen: a) WLAN = Provider? b) gilt § 8 TMG für Unterlassungsansprüche? Die Koa hat nun gesagt, dass sie Problem a) fixen will, und auch ohne Vorschaltseite etc pp. Nice. Nach meiner Kenntnis soll Problem b) aber NICHT gefixt werden, "weil doch der Generalanwalt sagt, dass Sperranordnungen weiter möglich sein sollen". Ich denke ich muss nicht groß ausführen, was das nach BGH zu goldesel.to bedeutet ... http://www.zeit.de/digital/internet/2015-11/bgh-urteil-netzsperren-illegaler-download Die Lösung bestünde mMn darin, zwar in das Privileg nach § 8 TMG auch Unterlassungsansprüche aufzunehmen (=keine Abmahnungen mehr), zugleich aber ein Verfahren zB nach dem FamFG zu schaffen, wo man Sperranordnungen AUF KOSTEN DES ANTRAGSTELLERS erwirken kann (so wie es auch der GenA fordert). Das würde dann nämlich kaum einer machen. So wäre formal der Infosoc-RL Genüge getan, aber trotzdem freies WLAN möglich.
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