Moin,

on 22.03.2018 14:45, Monic Meisel wrote:
> Was wird genau gefördert?
> - nur Hardware oder auch Planungs- und Personalkosten?

"Der WiFi4EU-Gutschein deckt die Geräte- und Installationskosten von 
WiFi-Hotspots ab, die den Anforderungen entsprechen, die in der Ausschreibung 
und in der mit den ausgewählten Gemeinden zu unterzeichnenden 
Finanzhilfevereinbarung festgelegt sind."
Und: "Die Kosten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren 
(einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung), der Einrichtung der 
erforderlichen Backhaul-Leitung (z. B. Ausbau des Netzes) oder mit zusätzlichen 
Geräten, die nicht speziell mit den WiFi-Hotspots in Verbindung stehen 
(Ladestationen, Straßenmobiliar usw.), müssen ebenfalls von der Gemeinde 
übernommen werden." 
(https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/wifi4eu-fragen-und-antworten)

> - Kosten für Betrieb bzw. für wie lange muss der Betrieb garantiert werden?

Nada. Laufende Kosten (Internetzugang, Strom, Instandhaltung) muß der 
Antragsteller für 3 Jahre garantieren: "Die ausgewählte Gemeinde trägt für 
mindestens drei Jahre die Kosten für die Internetverbindung sowie die Wartungs- 
und Betriebskosten der Geräte." 
(https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/wifi4eu-fragen-und-antworten)

[…]
> PS: Ist dieses Förderprogramm so entscheidend?

IMHO: Nein, ist eher eine Lachnummer. Nicht zu vergessen: Wifi4EU darf nirgends 
aufgebaut werden, wo schon andere öffentliche oder private WLANs existieren:

"Maßnahmen zur Bereitstellung einer lokalen drahtlosen Internetanbindung kommen 
für eine Förderung in Frage, wenn sie […]

Maßnahmen, die sich mit vorhandenen, einschließlich qualitativ ähnlichen 
kostenlosen privaten oder öffentlichen Angeboten in derselben öffentlich 
zugänglichen Örtlichkeit überschneiden, kommen nicht für eine Förderung in 
Frage. Eine derartige Überschneidung lässt sich vermeiden, indem sichergestellt 
wird, dass die Reichweite der nach der vorliegenden Verordnung finanzierten 
Zugangspunkte so ausgelegt wird, dass in erster Linie öffentlich zugängliche 
Örtlichkeiten abgedeckt werden und keine Überschneidungen mit bestehenden 
privaten oder öffentlichen Angeboten mit ähnlichen Merkmalen entstehen." 
(http://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-28-2017-INIT/de/pdf)

Wo also ein Telekom-, Unitymedia-, Vodafone-, Stadtwerke- oder auch 
Freifunk-WLAN existiert, ist eine Förderung den Bedingungen nach 
ausgeschlossen. Damt sind im Grunde alle öffentlichen Plätze auch kleinerer 
Städte außen vor, wenn z. B. im/vor dem Bahnhof ein 
Telekom-Telefonzellen-Hotspot funkt oder in der Einkaufsstraße ein 
Unitymedia-Kunde wohnt und den UM-Hotspot zwangsaktiviert bekam ...

MfG,
-kai

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