Hi zusammen,

um das noch einmal klarzustellen: Mir ging es nicht darum, dass wir uns
selbst in irgendeiner Art und Weise an dem Projekt beteiligen sollten
(kaum Erfolgsaussichten, viel zu viel Overhead).

Meine Aussage "Wir sollten dies dringend im Auge behalten" bezog sich
eher auf das geplante europaweite Authentifizierungssystem, das
notwendigerweise Daten darüber erhalten würde, welcher Nutzer sich mit
welcher Handynummer an welchem Access-Point einloggt. Wenn sich
herausstellt, dass das wirklich so kommen soll, könnten wir überlegen,
Kommunen davor zu warnen, sich an einem solchen System zu beteiligen.

Viele Grüße
Marco

On 22.03.2018 15:42, Kai 'wusel' Siering wrote:
> Moin,
> 
> on 22.03.2018 14:45, Monic Meisel wrote:
>> Was wird genau gefördert?
>> - nur Hardware oder auch Planungs- und Personalkosten?
> 
> "Der WiFi4EU-Gutschein deckt die Geräte- und Installationskosten von 
> WiFi-Hotspots ab, die den Anforderungen entsprechen, die in der Ausschreibung 
> und in der mit den ausgewählten Gemeinden zu unterzeichnenden 
> Finanzhilfevereinbarung festgelegt sind."
> Und: "Die Kosten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren 
> (einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung), der Einrichtung 
> der erforderlichen Backhaul-Leitung (z. B. Ausbau des Netzes) oder mit 
> zusätzlichen Geräten, die nicht speziell mit den WiFi-Hotspots in Verbindung 
> stehen (Ladestationen, Straßenmobiliar usw.), müssen ebenfalls von der 
> Gemeinde übernommen werden." 
> (https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/wifi4eu-fragen-und-antworten)
> 
>> - Kosten für Betrieb bzw. für wie lange muss der Betrieb garantiert werden?
> 
> Nada. Laufende Kosten (Internetzugang, Strom, Instandhaltung) muß der 
> Antragsteller für 3 Jahre garantieren: "Die ausgewählte Gemeinde trägt für 
> mindestens drei Jahre die Kosten für die Internetverbindung sowie die 
> Wartungs- und Betriebskosten der Geräte." 
> (https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/wifi4eu-fragen-und-antworten)
> 
> […]
>> PS: Ist dieses Förderprogramm so entscheidend?
> 
> IMHO: Nein, ist eher eine Lachnummer. Nicht zu vergessen: Wifi4EU darf 
> nirgends aufgebaut werden, wo schon andere öffentliche oder private WLANs 
> existieren:
> 
> "Maßnahmen zur Bereitstellung einer lokalen drahtlosen Internetanbindung 
> kommen für eine Förderung in Frage, wenn sie […]
> 
> Maßnahmen, die sich mit vorhandenen, einschließlich qualitativ ähnlichen 
> kostenlosen privaten oder öffentlichen Angeboten in derselben öffentlich 
> zugänglichen Örtlichkeit überschneiden, kommen nicht für eine Förderung in 
> Frage. Eine derartige Überschneidung lässt sich vermeiden, indem 
> sichergestellt wird, dass die Reichweite der nach der vorliegenden Verordnung 
> finanzierten Zugangspunkte so ausgelegt wird, dass in erster Linie öffentlich 
> zugängliche Örtlichkeiten abgedeckt werden und keine Überschneidungen mit 
> bestehenden privaten oder öffentlichen Angeboten mit ähnlichen Merkmalen 
> entstehen." 
> (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-28-2017-INIT/de/pdf)
> 
> Wo also ein Telekom-, Unitymedia-, Vodafone-, Stadtwerke- oder auch 
> Freifunk-WLAN existiert, ist eine Förderung den Bedingungen nach 
> ausgeschlossen. Damt sind im Grunde alle öffentlichen Plätze auch kleinerer 
> Städte außen vor, wenn z. B. im/vor dem Bahnhof ein 
> Telekom-Telefonzellen-Hotspot funkt oder in der Einkaufsstraße ein 
> Unitymedia-Kunde wohnt und den UM-Hotspot zwangsaktiviert bekam ...
> 
> MfG,
> -kai
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