NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 32/21 | 26. März 2021
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Umwelt/Gewässerschutz/Recht
NABU begrüßt neue Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung im Sinne des
„Blauen Bandes“
Miller: Wer Ufer befestigt hat, darf sie nun auch wieder befreien
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Berlin ᆳ– Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Anpassung des
Bundeswasserstraßengesetzes beschlossen. Der NABU begrüßt die Novelle,
mit der Renaturierungsmaßnahmen an großen Flüssen durch die
Wasserstraßenverwaltung (WSV) des Bundes ermöglicht werden.
 
“Seit Jahren setzen wir uns für mehr Natur an Bundeswasserstraßen ein.
Bisher konnten die Wasserstraßenämter aber zu wenig tun, die Novelle
macht nun endlich den Weg frei dafür“, erläutert
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es sei längst überfällig,
dass die für die verkehrliche Unterhaltung zuständigen Behörden auch
Maßnahmen im Sinne des Natur- und Gewässerschutzes durchführen
können. „Wer Flussufer befestigt hat ist nun endlich auch berechtigt,
sie wieder zu befreien“, fasst Miller die Bedeutung des Gesetzes
zusammen.
 
Bisher konnten die Wasserstraßenämter nur für die Verbesserung der
Schifffahrt Baumaßnahmen umsetzen. Mit der Gesetzesanpassung darf die
WSV künftig auch umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des
ökologischen Zustands in Angriff nehmen. Dazu gehören zum Beispiel
die großflächige Umgestaltung von Uferbereichen, die Entwicklung von
Flussinseln und –bänken, der ökologischer Umbau von Buhnen und
Leitwerken oder die Anbindung größerer Auengewässer und Nebenarme.

Der NABU hatte bereits 2015 mit einem Rechtsgutachten aufgezeigt, wie
ein Schlussstrich unter die jahrelange Diskussion zwischen Bund und
Ländern über die Zuständigkeit an den Bundeswasserstraßen gezogen
werden kann. Es ist deshalb umso erfreulicher, dass dieses wichtige
Vorhaben kurz vor Ende der Legislatur noch abgeschlossen werden konnte.

 
Die Anpassung ist auch für die Umsetzung des Bundesprogramms Blaues
Band (BBD) essentiell. Mit dem Programm soll ein Biotopverbund entlang
der großen Flüsse des Bundeswasserstraßennetzes entwickelt werden. Das
Programm ist eine gemeinsame Initiative des Bundesumweltministeriums
(BMU) und des Bundesverkehrsministeriums (BMVI).Die Arbeitsteilung sieht
vor, dass die WSV im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums
Maßnahmen an Fluss und Ufer umsetzt. Das BMU hingegen unterstützt
über das Auenförderprogramm Projekte Dritter, z.B. von Kommunen oder
Umweltverbänden in der Aue.
 
Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete
NABU der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU
engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den
Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher
Kenntnisse. Mehr Infos: www.nabu.de/wir-ueber-uns




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