Uschi Hering schrieb:
Und jetzt zeigst Du, dass Dir die Trennschaerfe
von Nachricht, Bericht und Kommentar (und ihren
Wirkungen) nicht wirklich bewusst ist.
Das verstehe ich jetzt nicht. Telepolis ist eine reine
Kommentarplattform, auf der es keine (objektiven) Nachrichten bzw.
Am Wednesday 13 October 2004 23:10 verlautbarte Oliver Gassner :
Das sehen verschiedene Leute verschieden. Sicher ist es juristisch
anfechtbar. Faktisch aber _konnte_ die Richterin verurteilen, weil
über manche Dinge sehr wischiwaschi geredet worden ist.
Nur um Dir mal Deine Naivität zu
On Thu, 14 Oct 2004 01:12:19 +0200, Alvar Freude [EMAIL PROTECTED]
wrote:
Aber Oliver: Du gehörst zu den Leuten, die vehement kritisieren, dass ich
manche Inhalte nicht angesprochen habe. Aber Du kanntest meinen Text (in der
Lang/Komplettfassung) vorher: warum kamst Du nicht vorher auf die Idee,
On Thu, 14 Oct 2004 01:46:22 +0200, Uschi Hering
[EMAIL PROTECTED] wrote:
Hallo Uschi,
Am 13.10.2004 um 23:10 schrieb Oliver Gassner:
Die TP-Sache war auch ein experiment in einer Form, dei so nur in TP
geht und in der sich Dinge sagen lassen, die sonst eher in Blogs
stehen als in
On Thu, 14 Oct 2004 01:46:22 +0200, Uschi Hering
[EMAIL PROTECTED] wrote:
Aber Oliver: mit Deinem FR-Artikel hast Du wieder
eine Menge gutgemacht. Hoffentlich haben den mehr
gelesen als den in TP!
I forgot: wem dorten was seltsam vorkommt, der text ist stark
redigiert, dass z.B. das
On Thu, 14 Oct 2004 21:41:20 +0200, Rigo Wenning [EMAIL PROTECTED]
wrote:
Nur um Dir mal Deine Naivität zu nehmen:
Faktisch konnte die Richterin verurteilen, weil eine Verurteilung samt
Begründung sie maximal 2-3 Stunden kostet während ein Freispruch sie
mindestens einen Tag Arbeit -wenn
Am 12 Oct 2004, um 23:24 hat Rigo Wenning geschrieben:
Die Verurteilung war für die Amtsrichterin also viel einfacher als ein
Freispruch. Sie ging den Weg des geringsten Widerstandes, aus ihrer
Sicht. Aus justizdynamischer Sicht war das fast zwingend.
Sie hat damit aber auch die Chance
On Wed, 13 Oct 2004 00:54:22 +0200, Thomas Hochstein
[EMAIL PROTECTED] wrote:
Oliver Gassner schrieb:
Der gesetzgeber sagt sinngemäß: Wer 'aufklärend' über Nazis redet
darf sagen und zeigen, was sie sagen und zeigen, weil er das muss.
Ja.
Tat da allerdings keiner. Geredet wurde da - primär,
Am Wednesday 13 October 2004 14:31 verlautbarte Oliver Gassner :
Genau, das z.B. wäre herauszuheben gewesen, dass es gar keine
Veranlassung gab, die Lauck-Website zu kommentieren. (Der StA warf
indirekt vor, dass nicht von anfag an eine Distanzierung da gewesen
sei.)
Ihr wollt also dem Autor
Hi.
Am 13.10.2004 um 21:33 schrieb Rigo Wenning:
Langsam wünschte ich mir, die freiheitlich demokratische Grundordnung
würde ein Fach in der Grundschule.
Dem Wunsch schliesse ich mich an.
Diese Freiheit lässt dem Netz die
Luft, die es zum atmen braucht.
Nicht nur dem Netz, sondern auch dem
On Wed, 13 Oct 2004 01:21:31 +0200, Thomas Hochstein
[EMAIL PROTECTED] wrote:
Thomas Hochstein schrieb:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/18538/1.html
Das Subject klingt genau nach dem typischen Telepolis-Artikel. :)
Das war ein '?', Mensch. ;-)
Aber der Inhalt nicht. Sehr
On Wed, 13 Oct 2004 21:33:54 +0200, Rigo Wenning [EMAIL PROTECTED]
wrote:
Am Wednesday 13 October 2004 14:31 verlautbarte Oliver Gassner :
Genau, das z.B. wäre herauszuheben gewesen, dass es gar keine
Veranlassung gab, die Lauck-Website zu kommentieren. (Der StA warf
indirekt vor, dass nicht
Hi,
-- Oliver Gassner [EMAIL PROTECTED] wrote:
Das sehen verschiedene Leute verschieden.
das finde ich an dieser Sache sehr interessant: es gab in der Zwischenzeit
viele Artikel, und jeder sieht die Sache anders.
Und hier verläuft die Grenze ausnahmsweise nicht an kennt sich mit internet
Hallo, Oliver.
Am 13.10.2004 um 23:10 schrieb Oliver Gassner:
Die TP-Sache war auch ein experiment in einer Form, dei so nur in TP
geht und in der sich Dinge sagen lassen, die sonst eher in Blogs
stehen als in 'Magazinen' (weil dei sowas nicht publizieren).
Mit einer so heiklen Sache zu
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/18538/1.html
--
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Am 12 Oct 2004, um 10:56 hat RA Michael Seidlitz geschrieben:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/18538/1.html
Interessanter Artikel, der wieder einmal zeigt, wie unterschiedlich die
Wahrnehmung doch ist.
Der Beitrag vermittelt darueber hinaus aber eine grundlegend falsche
On Tue, 12 Oct 2004 14:03:09 +0200, Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED]
wrote:
Abschliessend bleibt festzuhalten, dass die Vorschlaege des Artikels,
was in der muendlichen Verhandlung besser zu machen gewesen waere, z.T.
schon prozessual unzulaessig gewesen waeren und insgesamt wenig
durchdacht
Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] schrieb:
Der Artikel von Oliver Gassner ist letztlich auch in sich
widerspruechlich. Einerseits geht er davon aus, dass die Richterin
ueber ausreichend Netzkompetenz verfuegt, andererseits bemaengelt er,
die Verteidigung haette in der muendlichen Verhandlung
Oliver Gassner [EMAIL PROTECTED] schrieb:
Kann man nun wirklich nicht Zeugen über ihren Eindruck befragen? Oder
jemand vom Wiesenzthal-Zentrum o.ä.
Das hat Thomas doch schon gesagt:
Die Zeugen können ihre Wahrnehmung schildern, also sagen, _was_ sie da
sehen. Genau das war aber nach den
Am 12 Oct 2004, um 15:33 hat Oliver Gassner geschrieben:
Abschliessend bleibt festzuhalten, dass die Vorschlaege des Artikels,
was in der muendlichen Verhandlung besser zu machen gewesen waere, z.T.
schon prozessual unzulaessig gewesen waeren und insgesamt wenig
durchdacht sind.
Woran
On Tue, 12 Oct 2004 16:08:58 +0200, Uwe Tetzlaff [EMAIL PROTECTED]
wrote:
Oliver Gassner [EMAIL PROTECTED] schrieb:
Dass die Dokumente aus den USa volksverhetzend sind, daran zwiefelt ja
keiner, aber wie ich schrieb: Slebst ein junher jüdischer Journalist,
ich schätze: mitte 30, findet solche
On Tue, 12 Oct 2004 17:35:47 +0200, Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED]
wrote:
Am 12 Oct 2004, um 15:33 hat Oliver Gassner geschrieben:
Abschliessend bleibt festzuhalten, dass die Vorschlaege des Artikels,
was in der muendlichen Verhandlung besser zu machen gewesen waere, z.T.
schon
On Tue, Oct 12, 2004 at 05:52:45PM +0200, Oliver Gassner wrote:
Das mag zwar stimmungstechnisch interessant sein, ist aber fuer die
juristische Bewertung irrelevant.
Man kann ja nur gegen jemand hetzen, der sich durch eine h´Handlung
auch gehetzt fühlt. Ob es wehgetan hat, fragt man ja
Am Dienstag, 12. Oktober 2004 17:52 schrieb Oliver Gassner:
Waren wir nicht schon mal per Du? ,-) Ich moechte hier keine
Auch recht ;) Ich IRC.Kanal von Alvar hab ich jedefalls für den
Artikel kein Hausverbot gekriegt. ;)
Das waere ja noch schoener. Ich glaube nicht, dass Alvar von Dir
On Tue, 12 Oct 2004 21:02:23 +0200, Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED]
wrote:
Am Dienstag, 12. Oktober 2004 17:52 schrieb Oliver Gassner:
Waren wir nicht schon mal per Du? ,-) Ich moechte hier keine
Auch recht ;) Ich IRC.Kanal von Alvar hab ich jedefalls für den
Artikel kein Hausverbot
Am Tuesday 12 October 2004 16:08 verlautbarte Uwe Tetzlaff :
Diese Personen werden jetzt mit einer Sichtweise zum selben
Sachverhalt konfrontiert, die - wie man nach den verfügbaren
Informationen annehmen kann - im totalen Gegensatz zu der obigen
Position steht.
Richtig, die Auffassung kenne
RA Michael Seidlitz schrieb:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/18538/1.html
Das Subject klingt genau nach dem typischen Telepolis-Artikel. :)
-thh
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Oliver Gassner schrieb:
Der gesetzgeber sagt sinngemäß: Wer 'aufklärend' über Nazis redet
darf sagen und zeigen, was sie sagen und zeigen, weil er das muss.
Ja.
Tat da allerdings keiner. Geredet wurde da - primär, wenn nicht
ausschließlich - über die Sperrungsverfügung und gerade nicht
Thomas Hochstein schrieb:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/18538/1.html
Das Subject klingt genau nach dem typischen Telepolis-Artikel. :)
Aber der Inhalt nicht. Sehr angenehm.
-thh,
manchmal sollte man doch lieber abwarten, bis man wieder Netzzugang
hat
--
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Rigo Wenning schrieb:
Wer heute mit einem Problem im Zusammenhang mit Web oder P2P zu einem
Amtsgericht kommt, der hat verloren.
Nicht notwendig, nicht immer. Und im übrigen unterscheidet sich das
nicht oder wenig von allen anderen Sachgebieten, die aus den
alltäglichen Standardfällen
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