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> On 1. Nov 2018, at 22:17, Florian Lohoff <f...@zz.de> wrote:
> 
> Die Facebook Seite unterscheidet sich signifikant weil dort ja
> Gerichtlich meine ich z.b. eine Impressumspflicht bestätigt wurde. 
> 
> D.h. Facebook legt eine Seite an und der Geschäftsinhaber muss evtl
> für das fehlende Impressum haften oder irgendwelche nicht legalen 
> inhalte entfernen.


die Pflicht für ein Impressum hat derjenige, der veröffentlicht, wenn Facebook 
eine Seite für einen Friseur anlegt und betreibt muss ins Impressum Facebook, 
nicht der Friseur.

Gruß, Martin 
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