Am 09.11.18 um 22:59 schrieb Martin Koppenhoefer:


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On 9. Nov 2018, at 20:58, Hartwig Alpers <hartwig.alp...@ub.uni-stuttgart.de> 
wrote:

1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer 
dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.

2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betreibt, sich aus freien 
Stücken dafür entscheidet, der Firma ihren eigenen Namen zu geben


dazu wurde hier schon geschrieben, z.B. von Frederik, vielleicht sind das 
Begrifflichkeiten, “Firma” im strengen Wortsinn ist vermutlich wirklich nicht 
das richtige Wort, da “firmiert” man ja in der Tat unter Firmennamen

Als "Firma" bezeichnet man rechtlich den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB). Ein Einzelkaufmann, der unter seinem eigenen Namen auftritt, führt also eben diesen Namen auch als Firma. Der Einzelkaufmann hört auch nicht auf, eine natürliche Person zu sein, auf die Datenschutzrecht anwendbar ist, nur weil er als Kaufmann auftritt.

, aber natürliche Personen die ihr Gewerbe in bestimmten Gesellschaftsarten ausüben oder Freiberufler, müssen zT. ihren eigenen Namen im Geschäftsnamen führen.

Und selbst wenn sie das nicht müssen sollten, können sie das natürlich oder auch gleich nur unter diesem Namen auftreten. Auch sie hören dadurch nicht auf, natürliche Personen zu sein, auf die Datenschutzrecht anwendbar ist.


Zwar müssen auch bei der GmbH oder der AG verschiedene Personen bekannt gemacht 
werden, aber die will glaube ich sowieso keiner in OSM mappen.

Na ja, von GmbH-Geschäftsführern war hier schon die Rede. Die zu mappen halte ich unabhängig von der Rechtslage für Unsinn, weil der Geobezug da sehr gering ist (der Geschäftsführer sitzt nicht unbedingt in dem Geschäftslokal, das wir mappen, nicht mal während seiner Arbeitszeit), Änderungen uns da ständig entgehen werden und der Eintrag als operator auch einfach falsch ist - operator ist die GmbH, nicht der Geschäftsführer.

Bei diesen Firmennamen war auch Sepp der Ansicht, dass die gemappt werden 
können. M.E. passt das meistens am besten in operator, diese Rechtsformen und 
Zusätze würden in name meistens als störend empfunden.

Es wäre auch falsch, den Inhaber oder sonstigen Rechtsträger als name zu mappen (außer er ist zufällig mit dem Namen des Geschäftslokals identisch).

Man könnte für official_name argumentieren, aber z.T. haben die Orte (z.B. 
Restaurants , Kneipen) auch eine Identität, die über den Namen oder die 
Rechtsform des derzeitigen Betreibers hinausgeht, und die den name und official 
name für sich beanspruchen kann

Richtig, ein bestimmtes Geschäftslokal (und das mappen wir ja überwiegend) heißt nicht so wie der Rechtsträger, auch nicht "offiziell".

Gruß,
Mark

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