Bernd Wurst <[EMAIL PROTECTED]> writes:

> Am Dienstag, 10. Juni 2008 schrieb Karl Eichwalder:

>> Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern 
>> als quellen für das erstellen von karten ist keine
>> urheberrechtverletzung.  Mir ist jedenfalls kein entsprechendes urteil
>> bekannt.
>
> Das glaube ich nicht. Deiner Folgerung nach wäre es auch kein Problem, 
> Google-Maps abzuzeichnen.

Du verdrehst meine Worte ;)  Ich spreche von "luftbildern" und nicht
von "maps" (= landkarten?) und mir geht es nicht ums abzeichnen, sondern
ums quellenmäßige auswerten.  Ich denke, genau dafür sind die diversen
internet-angebote (auch) da.

Regelmäßig wird die "nutzung" des angeboten materials verboten oder
stark eingeschränkt.  Damit ist nach meinem verständnis immer gemeint,
dass man die luftbilder nicht runterladen und vom eigenen server aus
anbieten oder dass man keine deep links setzen darf (und ähnliches).
Juristische texte sind immer nur pseudo-genau; je länger, um so
schwammiger und interpretationsbedürftig ist der ganze kram.

Mal ein anderes beispiel.  Es gibt richtig teure marketingstudien, in
denen wird verkündet, man dürfe daraus nur zitieren, wenn das opus
rechtmäßig erworben habe (oder so ähnlich).  Das ist natürlich auch
quark.  zitatrecht bleibt zitatrecht.

[Dies ist keine rechtsberatung, pp.]

-- 
Karl Eichwalder

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

Antwort per Email an