Tobias Wendorff schrieb:
Wenn es sich um eine wirkliche "Öffentliche Bekanntmachung" handelt,
dann ist das was anderes.
Die Stadt Essen schreibt hier
http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_61/Denkmalschutz/DenkmalschutzDenkmalpflege.asp
"Die öffentlich einsehbare Denkmalliste enthält somit alle Bau- und
Bodendenkmäler der Stadt. Sie ist damit konstituierendes Element des
Denkmalschutzes, zugleich aber auch eine der
bedeutsamsten Informationsquellen zur Stadtgeschichte."
Das heißt so eine Denkmallist ist öffentlich und kann von jedem
eingesehen werden. In Essen sogar übers Internet mit der entsprechenden
Denkmalnummer.
Wenn es hier so ist, dann muss das doch auch für andere Städte und
Gemeinden gelten. Oder ?
Grüsse
Willi
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