Tobias Wendorff schrieb:


Wenn es sich um eine wirkliche "Öffentliche Bekanntmachung" handelt,
dann ist das was anderes.


Die Stadt Essen schreibt hier http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_61/Denkmalschutz/DenkmalschutzDenkmalpflege.asp

"Die öffentlich einsehbare Denkmalliste enthält somit alle Bau- und Bodendenkmäler der Stadt. Sie ist damit konstituierendes Element des Denkmalschutzes, zugleich aber auch eine der bedeutsamsten Informationsquellen zur Stadtgeschichte."

Das heißt so eine Denkmallist ist öffentlich und kann von jedem eingesehen werden. In Essen sogar übers Internet mit der entsprechenden Denkmalnummer.

Wenn es hier so ist, dann muss das doch auch für andere Städte und Gemeinden gelten. Oder ?

Grüsse
Willi
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