lli Rehfeld schrieb: > Das heißt so eine Denkmallist ist öffentlich und kann von jedem > eingesehen werden. In Essen sogar übers Internet mit der entsprechenden > Denkmalnummer. > > Wenn es hier so ist, dann muss das doch auch für andere Städte und > Gemeinden gelten. Oder ?
Nach einem Gespräch mit dem Rechtsanwalt über § 5 UrhG hat sich herauskristallisiert, dass die Bindungswirkung eine große Rolle spielt, ob Abs. 1 oder Abs. 2 zutrifft. Die Frage ist: hat Veröffentlichung eine Bindungswirkung? In meinen Augen ist es nur ein amtliches Register, wo der Bürger reinschauen darf. Für mich hat nur das Landesdenkmalschutzgesetz eine Bindungswirkung, vielleicht bekommt man auch eine Urkunde oder sowas. Dieses Gesetz bindet den Bürger, das Register informiert nur... (alles meine Meinung) _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de