Am Mittwoch, 8. Juli 2009 23:47:58 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Am 8. Juli 2009 23:10 schrieb Wolfgang <o...@kahl-hinsch.de>:
> >> das ist m.E. tagging für die Renderer, da das Landuse=residential ja
> >> durchaus richtig ist (der Kindergarten gehört zum Wohngebiet). Daher
> >
> > In Hamburg ist der Kindergarten im Wohngebiet verboten (jedenfalls im
> > reinen Wohngebiet). Kinder sind einfach unzumutbar laut. Es gibt
> > inzwischen mehrere Gerichtsentscheidungen, und die Politiker schlafen wie
> > üblich tief und fest.
>
> Das ist keine Länderfrage sondern bundeseinheitlich in der
> BauNutzungsverordnung geregelt (zitiere ich hier immer wieder gern:
> BauNVO). Was bei OSM residential ist, kann man in keinem Fall als
> reines Wohngebiet bezeichnen, es ist mindestens ein allgemeines
> Wohngebiet. Aber auch in reinen Wohngebieten können Kindergärten
> ausnahmsweise zugelassen werden (§3).

Die Zulassung schützt in keinster Weise vor den Richtern der hamburgischen 
Gerichte, das zeigt die Praxis, aber das wird jetzt OT.

Schön wäre jedenfalls, wenn die Kindergärten gerendert würden, egal wo.

Gruß, Wolfgang

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