Am 8. Juli 2009 23:10 schrieb Wolfgang <o...@kahl-hinsch.de>:
>> das ist m.E. tagging für die Renderer, da das Landuse=residential ja
>> durchaus richtig ist (der Kindergarten gehört zum Wohngebiet). Daher
>
> In Hamburg ist der Kindergarten im Wohngebiet verboten (jedenfalls im reinen
> Wohngebiet). Kinder sind einfach unzumutbar laut. Es gibt inzwischen mehrere
> Gerichtsentscheidungen, und die Politiker schlafen wie üblich tief und fest.

Das ist keine Länderfrage sondern bundeseinheitlich in der
BauNutzungsverordnung geregelt (zitiere ich hier immer wieder gern:
BauNVO). Was bei OSM residential ist, kann man in keinem Fall als
reines Wohngebiet bezeichnen, es ist mindestens ein allgemeines
Wohngebiet. Aber auch in reinen Wohngebieten können Kindergärten
ausnahmsweise zugelassen werden (§3).

Gruß Martin

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an