Am 4. März 2010 09:41 schrieb NopMap <ekkeh...@gmx.de>:

>
> Hi!
>
>
> Martin Koppenhoefer wrote:
> >
> >> Die bekommen wohl nur Leute, die eine "NC-Verwendung" zusichern...
> >
> > wobei das auch ne Frechheit ist. Diese Dinge sind doch gesetzlich
> > begründet und sollten daher jedem zugänglich sein, oder? Auch ist ja
> > niemandem damit gedient, wenn man die Informationen unter Verschluss
> > hält :(
> >
>
> Die Informationen sind zugänglich. Zu jedem NSG usw. gibt es eine
> Verordnung, in der Grenzen, Vorschriften und viel Amtsdeutsch dazu
> ausführlich niedergelegt sind. Die ist veröffentlicht und Du darfst die
> Grenzen aus der Beschreibung gerne manuell herausarbeiten.
>
> Man könnte beispielsweise hiermit anfangen:-)

http://mv.juris.de/mv/PeenetalSbJNSchGV_MV_rahmen.htm

Die Karten sind in der Anlage enthalten. Leider aber fehlen sie bei den
meisten dort veröffentlichen Naturschutzgebietsverordnungen.

Gruß, Falk
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