Am 4. März 2010 09:41 schrieb NopMap <ekkeh...@gmx.de>: > > Hi! > > > Martin Koppenhoefer wrote: > > > >> Die bekommen wohl nur Leute, die eine "NC-Verwendung" zusichern... > > > > wobei das auch ne Frechheit ist. Diese Dinge sind doch gesetzlich > > begründet und sollten daher jedem zugänglich sein, oder? Auch ist ja > > niemandem damit gedient, wenn man die Informationen unter Verschluss > > hält :( > > > > Die Informationen sind zugänglich. Zu jedem NSG usw. gibt es eine > Verordnung, in der Grenzen, Vorschriften und viel Amtsdeutsch dazu > ausführlich niedergelegt sind. Die ist veröffentlicht und Du darfst die > Grenzen aus der Beschreibung gerne manuell herausarbeiten. > > Man könnte beispielsweise hiermit anfangen:-)
http://mv.juris.de/mv/PeenetalSbJNSchGV_MV_rahmen.htm Die Karten sind in der Anlage enthalten. Leider aber fehlen sie bei den meisten dort veröffentlichen Naturschutzgebietsverordnungen. Gruß, Falk
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