Am 04.12.2010 10:26, schrieb Falk Zscheile:
Es kann sich unter Umständen um eine Straftat handeln: § 109g StGB,
Sicherheitsgefährdendes Abbilden[1] Details kann ich dazu im
Augenblick auch nicht beisteuern, aber der Wortlaut passt zumindest
zum Teil auf das, was wir bei OSM für gewöhnlich so tun :-) für die
andere Hälfte ist WikiLeaks zuständig ;-)

Und wer Grenzen einträgt, den bekommt man wegen Landesverrat dran?

Ich würde sagen:
- alles was man auf Luftbildern zu sehen bekommt ist ok.
- alles wo man bei einem TOT* hingelassen wird ist ok

* Tag der Offenen Türe

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