Am 04.12.2010 10:26, schrieb Falk Zscheile:
Es kann sich unter Umständen um eine Straftat handeln: § 109g StGB, Sicherheitsgefährdendes Abbilden[1] Details kann ich dazu im Augenblick auch nicht beisteuern, aber der Wortlaut passt zumindest zum Teil auf das, was wir bei OSM für gewöhnlich so tun :-) für die andere Hälfte ist WikiLeaks zuständig ;-)
Und wer Grenzen einträgt, den bekommt man wegen Landesverrat dran? Ich würde sagen: - alles was man auf Luftbildern zu sehen bekommt ist ok. - alles wo man bei einem TOT* hingelassen wird ist ok * Tag der Offenen Türe _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de