Hallo Falk,

Falk Zscheile wrote:
Insbesondere ist doch für uns entscheidend, dass wir den ersten Teil
der Strafnorm selbst beeinflussen können:

§ 109g StGB Abs. 1: "[...] eine Abbildung [...] anfertigt oder eine
solche Abbildung [...] an einen anderen gelangen [...] lässt [...]"

Man kann natuerlich immer an einen Richter geraten, der komisch drauf ist, daher wuerde ich zu meiner juristischen Sicherheit solche Eintragungen mit einem nicht nachvollziehbaren Account machen.

Moralisch haette ich da nicht die geringsten Bedenken, denn die Abbildungen hat jemand anders angefertigt und an einen Dritten (naemlich Microsoft) gelangen lassen, und Microsoft hat diese Abbildungen wiederum der ganzen Welt zur Verfuegung gestellt; durch meine Taetigkeit wird die Gefahr fuer die Sicherheit der Bundesrepublik oder die Schlagkraft der Truppe sicherlich nicht groesser, als sie ohnehin schon ist.

Bye
Frederik

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