Am 5. Dezember 2010 17:35 schrieb Frederik Ramm <frede...@remote.org>:
> Falk Zscheile wrote:
>>
>> Insbesondere ist doch für uns entscheidend, dass wir den ersten Teil
>> der Strafnorm selbst beeinflussen können:
>>
>> § 109g StGB Abs. 1: "[...] eine Abbildung [...] anfertigt oder eine
>> solche Abbildung [...] an einen anderen gelangen [...] lässt [...]"
>
> Man kann natuerlich immer an einen Richter geraten, der komisch drauf ist,
> daher wuerde ich zu meiner juristischen Sicherheit solche Eintragungen mit
> einem nicht nachvollziehbaren Account machen.
>
> Moralisch haette ich da nicht die geringsten Bedenken, denn die Abbildungen
> hat jemand anders angefertigt und an einen Dritten (naemlich Microsoft)
> gelangen lassen, und Microsoft hat diese Abbildungen wiederum der ganzen
> Welt zur Verfuegung gestellt; durch meine Taetigkeit wird die Gefahr fuer
> die Sicherheit der Bundesrepublik oder die Schlagkraft der Truppe sicherlich
> nicht groesser, als sie ohnehin schon ist.
>
Unsere Tätigkeit bei OSM geht aber eben noch ein Stück weiter. Erst
wir sagen über unsere Attribute "dort ist ein Mitlitärgebäude mit der
und der Funktion". Liefern also einen Angriffspunt über das bloße Bild
hinaus. Aber ich denke auch mit einem extra dafür geschaffenen Account
kann man vielen möglichen Problemen sehr gut ausweichen.

Gruß, Falk

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