Am 7. September 2012 20:38 schrieb Lars Schimmer <l.schim...@cgv.tugraz.at>: > Ich denke, es werden die Geschosse ab Erdgeschoss gezählt, alles > darunter ist "erstmal egal".
wie definierst Du das Erdgeschoss? Bei Gebäuden mit Eingängen von aussen zu unterschiedlichen Geschossen innen ist das nicht immer klar. > Und die Geschosshöhe ist doch bei der Anzahl auch egal,mit einer fest > definierten Geschosshöhe kann man ja nur verlieren (altbau mit 3 > geschossen höher als Neubau mit 5 - und solche Geschichten). > Da muß man halt die Geschosshöhe per Haus in einen Tag definieren. -1, man "braucht" (=sollte möglich sein) die Geschosshöhe pro Geschoss oder sogar Geschoss-teil, je nach Situation. Näherungsweise ist es natürlich auch schonmal hilfreich, eine grobe Durchschnittsgeschosshöhe per Haus zu haben . > Die Höhe des "Untergrunds" ist ja per Geländemodell gegeben. "per Geländemodell" klingt gut, aber welches Geländemodell? Auf srtm beruhend? Ein DEM vom Vermessungsamt? In OSM ist dieses "Bezugsgeländemodell" ja nicht vorhanden, wie sollen unterschiedliche Mapper da wissen, wo der "Untergrund" liegt? > Somit sollte das haus auf dem höheren Geländeteil stehen und 2 Geschosse > haben. Ein teil des Gebäudes könnte man so definieren, wie du schreibst, > aber da kommt es halt mit darauf an, welchen Bereich man als Refenz > nimmt, wo das Haus steht. ja, darauf kommt es in der Tat an. Ich würde eher dazu tendieren, im Zweifel das unterste Vollgeschoss als Erdgeschoss zu definieren, nicht das höhere. Mit Hilfe der Brandschutztechnischen Vorschriften kann man sich z.B. auch an den notwendigen Treppen orientieren: im EG sollten normalerweise (mind.) zwei (notwendige) Treppen anfangen: eine Richtung Keller und eine nach oben zu den Obergeschossen. Um festzulegen, was als Geschoss gilt, würde ich nur Vollgeschosse nach den jeweiligen (deutschen) Landesbauordnungen berücksichtigen. Übrige Geschosse könnte man in zusätzlichen tags unterbringen. Vollgeschosse sind u.a. dadurch definiert, dass sie mind. eine lichte Höhe über eine Mehrheit ihrer Fläche von z.B. 2,30m-2,50m haben (Details differieren leicht vom einen Bundesland zum anderen) und wo die Deckenunterkante mind. x über dem umgebenden Gelände liegt (x ist dabei 1,20 bis 1,60 je nach LBO). Was als umgebendes Gelände angesehen wird, ist dann auch wieder interpretationsfähig, da wird oft "getrickst" (Böschung, "Tiefhof", etc.), um möglichst viele Vollgeschosse herauszubekommen. Ich weiss nicht genau, wie das in anderen Ländern geregelt ist, aber vermutlich in vielen Ländern ähnlich. Man sollte sich möglichst auf eine Berechnungsart festlegen, und die Details dazu ins Wiki schreiben. Bei Splitlevel-Gebäuden wird das bisher definierte Verfahren allerdings versagen, die müssen zwangsläufig aus parts aufgebaut werden um zu verhindern, dass sie doppelt so hoch geschätzt werden, als sie sind. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de