Am 7. September 2012 20:38 schrieb Lars Schimmer <l.schim...@cgv.tugraz.at>:
> Ich denke, es werden die Geschosse ab Erdgeschoss gezählt, alles
> darunter ist "erstmal egal".


wie definierst Du das Erdgeschoss? Bei Gebäuden mit Eingängen von
aussen zu unterschiedlichen Geschossen innen ist das nicht immer klar.


> Und die Geschosshöhe ist doch bei der Anzahl auch egal,mit einer fest
> definierten Geschosshöhe kann man ja nur verlieren (altbau mit 3
> geschossen höher als Neubau mit 5 - und solche Geschichten).
> Da muß man halt die Geschosshöhe per Haus in einen Tag definieren.


-1, man "braucht" (=sollte möglich sein) die Geschosshöhe pro Geschoss
oder sogar Geschoss-teil, je nach Situation. Näherungsweise ist es
natürlich auch schonmal hilfreich, eine grobe
Durchschnittsgeschosshöhe per Haus zu haben

.
> Die Höhe des "Untergrunds" ist ja per Geländemodell gegeben.


"per Geländemodell" klingt gut, aber welches Geländemodell? Auf srtm
beruhend? Ein DEM vom Vermessungsamt? In OSM ist dieses
"Bezugsgeländemodell" ja nicht vorhanden, wie sollen unterschiedliche
Mapper da wissen, wo der "Untergrund" liegt?


> Somit sollte das haus auf dem höheren Geländeteil stehen und 2 Geschosse
> haben. Ein teil des Gebäudes könnte man so definieren, wie du schreibst,
> aber da kommt es halt mit darauf an, welchen Bereich man als Refenz
> nimmt, wo das Haus steht.


ja, darauf kommt es in der Tat an. Ich würde eher dazu tendieren, im
Zweifel das unterste Vollgeschoss als Erdgeschoss zu definieren, nicht
das höhere. Mit Hilfe der Brandschutztechnischen Vorschriften kann man
sich z.B. auch an den notwendigen Treppen orientieren: im EG sollten
normalerweise (mind.) zwei (notwendige) Treppen anfangen: eine
Richtung Keller und eine nach oben zu den Obergeschossen.

Um festzulegen, was als Geschoss gilt, würde ich nur Vollgeschosse
nach den jeweiligen (deutschen) Landesbauordnungen berücksichtigen.
Übrige Geschosse könnte man in zusätzlichen tags unterbringen.
Vollgeschosse sind u.a. dadurch definiert, dass sie mind. eine lichte
Höhe über eine Mehrheit ihrer Fläche von z.B. 2,30m-2,50m haben
(Details differieren leicht vom einen Bundesland zum anderen) und wo
die Deckenunterkante mind. x über dem umgebenden Gelände liegt (x ist
dabei 1,20 bis 1,60 je nach LBO). Was als umgebendes Gelände angesehen
wird, ist dann auch wieder interpretationsfähig, da wird oft
"getrickst" (Böschung, "Tiefhof", etc.), um möglichst viele
Vollgeschosse herauszubekommen.

Ich weiss nicht genau, wie das in anderen Ländern geregelt ist, aber
vermutlich in vielen Ländern ähnlich. Man sollte sich möglichst auf
eine Berechnungsart festlegen, und die Details dazu ins Wiki
schreiben.

Bei Splitlevel-Gebäuden wird das bisher definierte Verfahren
allerdings versagen, die müssen zwangsläufig aus parts aufgebaut
werden um zu verhindern, dass sie doppelt so hoch geschätzt werden,
als sie sind.

Gruß Martin

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