Am 8. September 2012 20:48 schrieb Lars Schimmer <l.schim...@cgv.tugraz.at>:
> On 08.09.2012 12:34, Martin Koppenhoefer wrote:
> Ok, recht du hast. Aber die meisten mir bekannten Gebäude haben
> tatsächlich festdefinierte Geschosshöhen (bis auf den Keller und Lobby
> ggf.).


ja, das hängt von mehreren Faktoren ab, was man da erwarten kann, vor
allem die Nutzung spielt eine Rolle, wenn in einem Gebäude überall
dieselbe Nutzung ist, wird man meist auch dieselbe Höhe erwarten
können.


>>> Die Höhe des "Untergrunds" ist ja per Geländemodell gegeben.
>> "per Geländemodell" klingt gut, aber welches Geländemodell? Auf srtm
>> beruhend? Ein DEM vom Vermessungsamt? In OSM ist dieses
>> "Bezugsgeländemodell" ja nicht vorhanden, wie sollen unterschiedliche
>> Mapper da wissen, wo der "Untergrund" liegt?
>
> Das fehlt halt noch. Ich würd sagen:man nimmt das, was per se vor Ort
> real da ist. Wie man das in die OSM, bzw. in die 3D Karten, bekommt, ist
> noch zu definieren. Es gibt da mehrere Methoden, jede hat Vor/Nachteile,
> jedoch wirds immer Spezialfälle geben, wo man die Genauigkeit +/- 10cm
> braucht.
> Die Mapper sehen das Gebäude UND die Umgebung ja real vor Ort (oder auf
> Bildern/Videos), die sollten schon wissen, wo die Erdoberfläche direkt
> am Haus ist.


was gemeint war ist, dass die Geländemodelle ziemlich sicher viel
schlechter aufgelöst sein werden als das, was die OSMapper produzieren
werden. Wenn es geht sollte man m.E. die Höhe eher nicht vom
Geländemodell nehmen, sondern besser direkt angeben. Oder man gibt die
Trennung auf und hält das Gelände auch in OSM. Ansätze dazu gibt es ja
schon (z.B. Bergkämme, man könnte aber z.B. auch mit einem Way und ein
paar Höhen einen Bordstein dreidimensional definieren).


>> Um festzulegen, was als Geschoss gilt, würde ich nur Vollgeschosse
>> nach den jeweiligen (deutschen) Landesbauordnungen berücksichtigen.
>> Übrige Geschosse könnte man in zusätzlichen tags unterbringen....
> Das ist ja schön theoretisch, in der Praxis werden die meisten Mapper
> das jedoch pi*daumen machen, da man es nicht nachrechnen kann.


es ging mir hier darum, bestimmte spezielle Geschosse bei der Zählung
auszuschließen, z.B. Technikaufbauten auf dem Dach oder in
Zwischengeschossen, nicht darum, bei alten Wohngebäuden die Geschosse
nicht zu zählen. Auf die Bauordnungen kann man natürlich als
expliziten Hinweis im Wiki auch verzichten, inhaltlich ist die Lektüre
aber dennoch zu empfehlen, weil sie für die Definition den Standard
vorgeben. Die relevanten Stellen sind auch nicht besonders viel Text.

Gruß Martin

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