Manfred Kuberczyk schrieb:
> Denny Schierz schrieb:
>   
>> hi,
>> das halte ich für Blödsinn. Selbstverständlich kann der Betrieb _ohne_
>> Einwilligung aufnehmen lassen, wann wer wie lang da ist.
>>     
>
> Nein! Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist sollte sich der Arbeitgeber
> tunlichst mit diesem zusammentun. BetrVG Paragraph 87 Absatz 1
>
>   
Ich sehe das genauso! Das ganze nennt sich Leistungskontrolle und ist
nicht ohneweiteres für jeden rechtlich zugelassen! Zudem Betriff das
auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Grundgesetz) und
die ebenso  Bereiche des Datenschutzes (Datenvermeidung bzw.
Datenanonymisierung). Ohne einen Rechtsanwalt zu konsultieren bzw. den
Betreibsrat mit einzubinden würde ich sowas nicht einfach auf die
schnelle machen.


Gruss
Tobi
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