Denny Schierz schrieb:

> und ihr seid euch da wirklich sicher? Zeiterfassung ist doch gang und
> gäbe und ich habe von den Kunden noch nie mitbekommen, dass sie da ihre
> Einwilligung geben mussten.

Wenn Du von Kunden sprichst sind dies wohl die Arbeitgeber!?

> Ich denke, es ist das Recht des
> Arbeitgebers, zu wissen, ob der Arbeitnehmer zur Arbeit erschienen ist,
> oder nicht.

Das ist richtig. Um ein Beispiel zu geben: Arbeitnehmer kommt zur
Arbeit, Chef registriert, schreibt auf usw. alles i.O. Jetzt kommt der
Chef vom Chef auf die Idee den Chef zu entlasten/SAP und elektronische
Zeiterfassung (Stempeluhren) einzufuehren, er kann dies machen wenn
zuvor der Betriebsrat informiert wurde, und der Betriebsrat hat
zugestimmt. Eine solche Umstrukturierungsmassnahme ist
mitbestimmungspflichtig!

> Es geht hier außerdem nicht darum, zu wissen wo er innerhalb
> der eingeloggten Zeit sich befindet, denn _das_ wäre eine Einschränkung
> der Selbstbestimmung.

Der Arbeitgeber hat das Recht zu wissen wo sich der Arbeitnehmer zur
Zeit der bezahlten Arbeitszeit aufhaelt.

> Aktuell wird es z.B durch Tracking im Gebäude oder
> im Auto. Da stimme ich euch zu. Aber nicht, wenn es um eine bloße
> Anwesenheitsliste geht, denn mehr ist es schlicht nicht.
> 
> cu denny

ciao Manni (seit 12 Jahren ordentliches Betriebsratsmitglied bei der
Dyckerhoff AG)
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