Denny Schierz schrieb: > und ihr seid euch da wirklich sicher? Zeiterfassung ist doch gang und > gäbe und ich habe von den Kunden noch nie mitbekommen, dass sie da ihre > Einwilligung geben mussten.
Wenn Du von Kunden sprichst sind dies wohl die Arbeitgeber!? > Ich denke, es ist das Recht des > Arbeitgebers, zu wissen, ob der Arbeitnehmer zur Arbeit erschienen ist, > oder nicht. Das ist richtig. Um ein Beispiel zu geben: Arbeitnehmer kommt zur Arbeit, Chef registriert, schreibt auf usw. alles i.O. Jetzt kommt der Chef vom Chef auf die Idee den Chef zu entlasten/SAP und elektronische Zeiterfassung (Stempeluhren) einzufuehren, er kann dies machen wenn zuvor der Betriebsrat informiert wurde, und der Betriebsrat hat zugestimmt. Eine solche Umstrukturierungsmassnahme ist mitbestimmungspflichtig! > Es geht hier außerdem nicht darum, zu wissen wo er innerhalb > der eingeloggten Zeit sich befindet, denn _das_ wäre eine Einschränkung > der Selbstbestimmung. Der Arbeitgeber hat das Recht zu wissen wo sich der Arbeitnehmer zur Zeit der bezahlten Arbeitszeit aufhaelt. > Aktuell wird es z.B durch Tracking im Gebäude oder > im Auto. Da stimme ich euch zu. Aber nicht, wenn es um eine bloße > Anwesenheitsliste geht, denn mehr ist es schlicht nicht. > > cu denny ciao Manni (seit 12 Jahren ordentliches Betriebsratsmitglied bei der Dyckerhoff AG) -- ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org