On Son 27.11.2005 16:17, Emil Obermayr wrote:

Eigentlich fällt mir derzeit kein Nutzwert der MAC-Adresse im Log
ein. Mal neugierig gefragt: Was willst Du damit? Im LAN kennst Du Deine
Nachbarn doch sowieso und aus dem Internet kriegst Du die sowieso
nicht.

Mir faellt dazu unter anderem dieser Artikel ein:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/65051

ist einer von vielen Meldungen zu diesem Theama.

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Vorratsspeicherung von TK-Verbindungsdaten: Drei Monate sollen reichen

Erste Stimmen aus dem EU-Parlament machen sich für umfassende Änderungen
am heftig umstrittenen[1] Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie
zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten[2] stark. So sieht
der Entwurf für eine Stellungnahme der Abgeordneten aus dem
mitberatenden Industrieausschuss, der heise online vorliegt,
insbesondere eine generelle Verkürzung der Fristen zur Vorhaltung der
begehrten Verbindungs- und Standortdaten auf drei Monate vor.

Prinzipiell geht es bei den Plänen von Rat und Kommission um die
Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung
von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing
anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom
Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt
werden. Die Kommission hatte eine einjährige Speicherfrist im Telefon-
sowie eine sechsmonatige Frist im Internetbereich ins Spiel
gebracht. Zudem soll die Liste der zu archivierenden Daten verkürzt
werden. Für eine nachträgliche Änderung des Katalogs hält das Papier im
Gegensatz zur Kommissionsvorlage eine erneute Befassung des Parlaments
unbedingt für erforderlich.

Generell begrüßt die Verfasserin der Änderungsanträge, die
Ausschussberichterstatterin Angelika Niebler[3], zwar den Vorstoß zu
einer Richtlinie, da hierbei die Abgeordneten im Gegensatz zum ebenfalls
noch im Raum stehenden entsprechenden Rahmenbeschluss des EU-Rates ein
Mitspracherecht haben. Aus Sicht der CSU-Politikerin gibt es jedoch
"eine Reihe von gewichtigen Kritikpunkten". Diese seien insbesondere vom
Industrieausschuss aufzugreifen, "um den besonderen Aspekten der
Kommunikations- und Informationsgesellschaft" im Gesetzgebungsverfahren
gerecht zu werden.

Mit Argusaugen beobachtet Niebler vor allem, dass die Kommission ähnlich
wie die Mitgliedsstaaten "nur sehr pauschal" einen Nachweis führt, dass
durch die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung
der Verbrechens- und Terrorbekämpfung kommen würde. Die einem schweren
Eingriff in die Grundrechte gleichkommende Vorratsspeicherung aller
Informationen über Ort, Zeitpunkt, Dauer und Gesprächspartner von
Telefongesprächen, Fax, E-Mail, SMS sowie anderen übers
Internet-Protokoll abgewickelten Diensten und die davon verursachten
"erheblichen Auswirkungen und Belastungen für Bürger und Unternehmen"
seien so nur schwer zu rechtfertigen.

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet der Vorschlag laut Niebler,
"dass sie verpflichtet werden, eine unvorstellbare Menge an Daten
abzuspeichern." Um das Volumen zu archivieren und nutzbar zu machen,
seien teure Systemanpassungen notwendig. In der Praxis der
Strafverfolgung zeige sich aber, dass die durch die Sicherheitsbehörden
abgefragten Daten in der Regel nicht älter als drei Monate sind. "Daher
sollten die gesetzlichen Speicherungsfristen den tatsächlichen
Bedürfnissen entsprechend angepasst werden", begründet Niebler ihren
Kernvorschlag. Längere Aufbewahrungsperioden seien unverhältnismäßig und
praxisfremd.

Vor dem gleichen Hintergrund sei auch der Umfang der zu speichernden
Daten zu reduzieren. Hier stemmt sich die Berichterstatterin
hauptsächlich gegen die Aufzeichnung erfolgloser Verbindungsversuche, da
diese zu erheblichen Mehraufwendungen führen würde, ohne die
Verbrechensbekämpfung zu verbessern. Ähnliches gelte für die Speicherung
der Handy-Gerätekennung IMEI, der MAC-Adresse von Netzwerk-Karten von
PCs oder die Standortdaten während beziehungsweise bei Beendigung eines
Mobilfunktelefonats. Diese Informationen sollen nach dem Willen Nieblers
aus dem Katalog der vorzuhaltenden Daten gestrichen werden. Zudem drängt
sie darauf, dass den Unternehmen die anfallenden Kosten "vollständig"
ersetzt werden, während der Kommissionsentwurf allgemeiner gefasst ist.

Generell sind die Vorschläge weit von den Forderungen der britischen
Ratspräsidentschaft[4] entfernt, die diese kürzlich als Vorbedingung für
Verhandlungen mit dem Parlament ausgegeben hat. Über dem ganzen von der
Kommission eingeleiteten Verfahren schwebt so weiter das
Damoklesschwert, dass der Rat doch an der Verabschiedung seines --
allerdings auch in den eigenen Reihen umstrittenen --
Rahmenbeschlusses[5] festhalten könnte. Auf einem Lobby-Abend der
European Internet Foundation[6] in Brüssel fiel in diesem Zusammenhang
vergangene Woche von EU-Abgeordneten bereits das Wort
"Erpressung". Niebler hält nun fest, "dass sich das Parlament in dieser
für den Bürger sehr sensiblen Frage nicht drängen lassen darf". Auch
wenn der Wunsch, das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell
abzuschließen, verständlich sei, müsse Wert auf sorgfältige Beratungen
gelegt werden. Im "Interesse der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union"
gelte es eine Situation zu vermeiden, in der "gleichzeitig an zwei fast
inhaltsgleichen Rechtsakten mit gleicher Intention gearbeitet wird",
liest die Vertreterin der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP)
dem Rat die Leviten.

Über das weitere Vorgehen und die tatsächlich einzubringenden
Änderungsanträge entscheidet nun der federführende Ausschuss für
Bürgerrechte, Justiz und Inneres unter seinem Berichterstatter Alexander
Alvaro. Der FDP-Politiker hatte den Entwurf für einen Rahmenbeschluss
bislang scharf kritisiert[7] und dürfte die Vorschläge aus dem
Industrieausschuss größtenteils befürworten. Noch ist jedoch unklar, ob
sich die Abgeordneten überhaupt auf den engen, vom Rat diktierten
Zeitplan mit einer Verabschiedung der Richtlinie noch in diesem Jahr
einlassen.

Auf einer Behandlung der Überwachungsmaßnahme mit ruhiger Hand pocht
auch die Gesellschaft für Informatik (GI[8]): "Wir erwarten bei einem
solch sensiblen Thema eine sorgfältige Abwägung zwischen den
Strafverfolgungsinteressen der Staaten und dem Grundrechtsschutz der
Bürger", betont GI-Präsident Matthias Jarke. Seiner Ansicht nach ist
eine über drei Monate hinaus gehende Speicherfrist
abzulehnen. Aufenthalts- und Inhaltsdaten dürften generell nicht erfasst
werden. Darüber hinaus warnt Jarke vor einer Verteuerung der
Telekommunikation durch eine ausufernde Vorratsdatenspeicherung: "Auch
wenn das Papier der Kommission eine Kostenerstattungsklausel enthält,
werden diese doch auf den Nutzer oder den Steuerzahler abgewälzt."

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung ...

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LG

Alex

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