Liesel schreibt:
> Du würdest also auch Veranstaltungen die von Personen organisiert werden
> die für eine Verschärfung des Leistungsschutzrecht oder des
> Urheberrechtes eintreten befürworten? Inwieweit ist dies mit §1 Abs 1
> der Satzung vereinbar?
>   

Diese Post ließ mich lachen. Absolut. Ich gehe davon aus, dass unsere 
Position die bessere ist. Wenn wir öffentliche Debatten inszenieren 
könnten, auf denen Regierungsrepräsentanten sich unserer Position 
stellten - das wäre ein immenser Gewinn. Und - Du willst mir doch nicht 
erzählen, dass Du nur noch mit Leuten sprichst, die unsere Satzung 
unterschreiben - dann können wir diese Satzung nämlich einpacken, weil 
wir dann niemand anderen mehr erreichen und von der Verbreitung unserer 
ideen Abstand nehmen.

Die Ziele von freiem Wissen? Ich hoffe, dass wir sie selbst in der Höhle 
des Löwen verteidigen, offen, besser informiert, kompetenter und wenn 
möglich vor voller Presse - klar doch, das erachte ich für den perfekten 
Verfolg unserer Satzung. Ich vertraue dabei darauf, dass wir Leute 
haben, die in speziell dieser von Dir genannten Debatte besser 
brillieren als ich armer Buchhandelshistoriker, der die Raubdruckerzeit 
un den Nationalsozialismus erforschte. Aber unser Verein hat da 
sicherlich einen guten Fundus an spannenden Köpfen,

geneigter Gruß,
Olaf


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