> Zu Ihrer Frage: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins
muss vom Steueramt des zuständigen Kantons erteilt werden. Es braucht dafür ein entsprechendes schriftliches Gesuch dem die Statuten und die Jahresrechnung beizulegen sind. Ein Formular existiert nicht. Für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit braucht es gewisse Voraussetzungen. Zum Beispiel dürfen die Leistungen des Vereins nicht ausschliesslich den Mitgliedern zukommen (Berufsverbände gelten nicht als gemeinnützig); bei einer allfälligen Auflösung dürfen die verbleibenden Mittel nicht unter die Mitglieder verteilt werden etc. Jedes Gesuch wird individuell behandelt. Das ZEWO- Gütesiegel ist keine Bedingung für die Steuerbefreiung, aber umgekehrt ist für den Erwerb des ZEWO-Zertifikats die Steuerbefreiung durch den Kanton Voraussetzung.
Da unser Geschäftsjahr am 31. 12. endet, könnten wir ev. schon für 2006 für gemeinnützig erklärt werden, wenn wir das Gesuch im Januar stellen und es bewilligt wird, bevor die Steuererklärung ausgefüllt werden muss. Wirklich rechnen können wir damit aber nicht. Zudem müssen wir offenbar nicht für jeden Kanton ein Gesuch stellen, sondern nur für denjenigen des Präsidenten.
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