Am 12.01.06 schrieb Arne Klempert <[EMAIL PROTECTED]>:
> On 1/12/06, Michael Bimmler <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> > ---------- Forwarded message ----------
> > Zu Ihrer Frage: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins
> > muss vom Steueramt des zuständigen Kantons erteilt werden.
>
> Nur, damit dieses Thema nicht irgendwann mal übel aufschlägt: Was ist,
> wenn der Verein seinen Sitz später in einen anderen Kanton verlegt?
> Muss die ganze Prozedur dann noch einmal durchlaufen werden?
>
> Solange der Sitz des Vereins am Wohnort des Präsidenten ist, wird sich
> ein Wechsel des Kantons (in hoffentlich ferner Zukunft) kaum vermeiden
> lassen.
>
> Ich würde aber auch unabhängig von der Frage der Gemeinnützigkeit
> überlegen, ob es nicht noch eine vernünftige Alternative zu einem an
> den Präsidenten gebundenen Sitz gibt.
>
Tja, du kennst die Schweizer Rivalitäten zwischen den Städten nicht...
Wenn wir einfach in Zürich ein Postfach für den Verein einrichten, und
dieses zum Sitz erklären, werden die Tessiner/Basler/Oltner nicht
gerade begeistert sein, denke ich mal.
Und: Wenn wir einmal vom Steueramt des Kt. Zürich für gemeinnützig
erklärt worden sind, dann ist das nachher eine gute Referenz in einem
Gesuch für den Kt. Bern/Basel...

> Viele Grüße
> Arne
>
Gruss
Michael
> Zweiter Vorsitzender von Wikimedia Deutschland e.V.,
> weit weg vom Sitz des Vereins wohnend ;)
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