Am 12.01.06 schrieb Arne Klempert <[EMAIL PROTECTED]>: > On 1/12/06, Michael Bimmler <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > > ---------- Forwarded message ---------- > > Zu Ihrer Frage: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins > > muss vom Steueramt des zuständigen Kantons erteilt werden. > > Nur, damit dieses Thema nicht irgendwann mal übel aufschlägt: Was ist, > wenn der Verein seinen Sitz später in einen anderen Kanton verlegt? > Muss die ganze Prozedur dann noch einmal durchlaufen werden? > > Solange der Sitz des Vereins am Wohnort des Präsidenten ist, wird sich > ein Wechsel des Kantons (in hoffentlich ferner Zukunft) kaum vermeiden > lassen. > > Ich würde aber auch unabhängig von der Frage der Gemeinnützigkeit > überlegen, ob es nicht noch eine vernünftige Alternative zu einem an > den Präsidenten gebundenen Sitz gibt. > Tja, du kennst die Schweizer Rivalitäten zwischen den Städten nicht... Wenn wir einfach in Zürich ein Postfach für den Verein einrichten, und dieses zum Sitz erklären, werden die Tessiner/Basler/Oltner nicht gerade begeistert sein, denke ich mal. Und: Wenn wir einmal vom Steueramt des Kt. Zürich für gemeinnützig erklärt worden sind, dann ist das nachher eine gute Referenz in einem Gesuch für den Kt. Bern/Basel...
> Viele Grüße > Arne > Gruss Michael > Zweiter Vorsitzender von Wikimedia Deutschland e.V., > weit weg vom Sitz des Vereins wohnend ;) > _______________________________________________ > Wikimediach-l mailing list > Wikimediach-l@Wikipedia.org > http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikimediach-l > -- An eternity is very, very long, especially towards the end
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