(dear non-German-speaker, please apologize that this thread is in English, but it's a quite legal-technical problem concerning tax deductibility and it would get quite difficult to translate this.) 2006/1/12, Robin Schwab <[EMAIL PROTECTED]>: > Da unser Geschäftsjahr am 31. 12. endet, könnten wir ev. schon für 2006 > für gemeinnützig erklärt werden, wenn wir das Gesuch im Januar stellen > und es bewilligt wird, bevor die Steuererklärung ausgefüllt werden muss. > Wirklich rechnen können wir damit aber nicht. Zudem müssen wir > offenbar nicht für jeden Kanton ein Gesuch stellen, sondern nur für > denjenigen des Präsidenten.
Richtig. Da gibts aber zwei kleine Problemchen: 1.Wenn der Verein noch nicht gegründet ist, können wir ihn noch nicht in einem Gesuch nennen 2. Wenn der Verein noch nicht gegründet ist, wissen wir nicht, in welchem Kanton sein Präsident wohnt, ergo wissen wir nicht, wohin wir das Gesuch schicken sollen, ergo wissen wir nicht, wen unterschreiben soll (normalerweise Präsident + ein Mitglied des Vorstands/Sekretär) Mit dem Gesuch-im-Januar-stellen wirds also schwierig. Gruss Michael -- An eternity is very, very long, especially towards the end
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