> Damit jeder weiß wo ich stehe: das "Folterurteil" gegen den 
> Polizeihäuptling war voll zu Recht - wenn man sowas erlaubt, begibt man 

Mit dem Standpunkt habe ich gewaltig Probleme.  Die Entscheidung war: 

Blaues Auge und/oder Schmerzen für den Täter
- oder -
Ein totes Kind

Die Schmerzen vergehen - das Kind bleibt mausetot.


> ... - wenn man sowas erlaubt, begibt man 
> sich auf eine höllische schiefe Ebene 

Ist mir auch klar, dass genügend Irre rumlaufen. 


> Und was ist wenn unsere 
> Gesellschaft mal (wieder) in eine Schieflage kommt

Sorry das Argument hängt schief.  Es gibt sowas wie ein gesellschaftliche
Verantwortung es nicht zur Schieflage kommen zu lassen. Die vermeintliche
Gefahr dass es vielleicht mal so geschehen könnte kann man aber bis dahin
nicht für unendlichen Täterschutz verwenden während die Opfer verrecken. 


-- 

Viele Grüße
Hubert Daubmeier 

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