> Damit jeder weiß wo ich stehe: das "Folterurteil" gegen den > Polizeihäuptling war voll zu Recht - wenn man sowas erlaubt, begibt man
Mit dem Standpunkt habe ich gewaltig Probleme. Die Entscheidung war: Blaues Auge und/oder Schmerzen für den Täter - oder - Ein totes Kind Die Schmerzen vergehen - das Kind bleibt mausetot. > ... - wenn man sowas erlaubt, begibt man > sich auf eine höllische schiefe Ebene Ist mir auch klar, dass genügend Irre rumlaufen. > Und was ist wenn unsere > Gesellschaft mal (wieder) in eine Schieflage kommt Sorry das Argument hängt schief. Es gibt sowas wie ein gesellschaftliche Verantwortung es nicht zur Schieflage kommen zu lassen. Die vermeintliche Gefahr dass es vielleicht mal so geschehen könnte kann man aber bis dahin nicht für unendlichen Täterschutz verwenden während die Opfer verrecken. -- Viele Grüße Hubert Daubmeier _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
