> auf vielf�ltige Kritik, betont Ohlig. Gegenstand der gerichtlichen
> Auseinandersetzung wird so vor allem auch die Verantwortlichkeit der
> reinen
> Access-Provider f�r fremde Inhalte 

Das taet ich ja nicht. Wenn es tatsaechlich um etwas Ernstes ginge, Faelle
fallen mir nicht ein, Mord und Totschlag, die unmittelbar bevorstehen,
meinetwegen der Fall Radikal, sind ISPs selbstverstaendlich
polizeirechtlich verantwortlich. Wie jeder, der die Gefahr mitverursacht,
im weitesten Sinne.

Hier ist die Gefahr aber eine ganz entfernte, es geht nur um den
allgemeinen "Dreck", der im Internet massenhaft rumliegt, die Massnahme
ist also unverhaeltnismaessig.  

> und die Zust�ndigkeit der
> Bezirksregierung sein.

Das ist immer noch ein gutes Argument. Denn rotten ist kein
rheinlaendischer Mediendienst.



H.

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