> auf vielf�ltige Kritik, betont Ohlig. Gegenstand der gerichtlichen > Auseinandersetzung wird so vor allem auch die Verantwortlichkeit der > reinen > Access-Provider f�r fremde Inhalte
Das taet ich ja nicht. Wenn es tatsaechlich um etwas Ernstes ginge, Faelle fallen mir nicht ein, Mord und Totschlag, die unmittelbar bevorstehen, meinetwegen der Fall Radikal, sind ISPs selbstverstaendlich polizeirechtlich verantwortlich. Wie jeder, der die Gefahr mitverursacht, im weitesten Sinne. Hier ist die Gefahr aber eine ganz entfernte, es geht nur um den allgemeinen "Dreck", der im Internet massenhaft rumliegt, die Massnahme ist also unverhaeltnismaessig. > und die Zust�ndigkeit der > Bezirksregierung sein. Das ist immer noch ein gutes Argument. Denn rotten ist kein rheinlaendischer Mediendienst. H.
