H. es hat keinen Wert, mit normalen Worten darauf zu antworten. QSC scheint sehr hilflos zu sein, dass sie eine Massnahme ergreifen, an die sie selbst nicht glauben.
Die Anwendung der rheinl�ndischen Auslegung des Mediendienstestaatsvertrages ist eine "voie de fait", ein eklatanter Rechtsbruch. Es wird die Verfassung (Rezipientenfreiheit, Verh�ltnism�ssigkeit, Handlungsfreiheit) mit F�ssen getreten. Denn mir kann keiner erz�hlen, dass B�ssow nicht weiss, was er tut. Er verst�sst also willentlich gegen die Rechtsordnung. Leider hackt eine Kr�he der anderen kein Auge aus, sonst k�nnte man hier schon wegen Rechtsbeugung ermitteln. Leider ist Alvars Anzeige im Sand verlaufen (was absehbar war). B�ssow hat den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen und versucht Feindradio zu verbieten. Warten wir ab, ob er vor einem einfachen Gericht oder vom BVerfG gestoppt wird. Wenn es durchgeht, dann sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg zur Bananenrepublik. Dann kann ein Regierungspr�sident bestimmen, welche Informationen seine Untertanen sehen d�rfen. Gruss Rigo On Fri, Sep 13, 2002 at 03:50:28PM +0200, Heiko Recktenwald wrote: > Das ist immer noch ein gutes Argument. Denn rotten ist kein > rheinlaendischer Mediendienst. >
