H. 

es hat keinen Wert, mit normalen Worten darauf zu antworten. QSC scheint
sehr hilflos zu sein, dass sie eine Massnahme ergreifen, an die sie
selbst nicht glauben. 

Die Anwendung der rheinl�ndischen Auslegung des
Mediendienstestaatsvertrages ist eine "voie de fait", ein eklatanter
Rechtsbruch. Es wird die Verfassung (Rezipientenfreiheit,
Verh�ltnism�ssigkeit, Handlungsfreiheit) mit F�ssen getreten. Denn mir
kann keiner erz�hlen, dass B�ssow nicht weiss, was er tut. Er verst�sst
also willentlich gegen die Rechtsordnung. Leider hackt eine Kr�he der
anderen kein Auge aus, sonst k�nnte man hier schon wegen Rechtsbeugung
ermitteln. Leider ist Alvars Anzeige im Sand verlaufen (was absehbar
war).

B�ssow hat den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
verlassen und versucht Feindradio zu verbieten. Warten wir ab, ob er vor
einem einfachen Gericht oder vom BVerfG gestoppt wird.

Wenn es durchgeht, dann sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg zur
Bananenrepublik. Dann kann ein Regierungspr�sident bestimmen, welche
Informationen seine Untertanen sehen d�rfen.

Gruss

Rigo

On Fri, Sep 13, 2002 at 03:50:28PM +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> Das ist immer noch ein gutes Argument. Denn rotten ist kein
> rheinlaendischer Mediendienst.
> 

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