> wesentlichen Unterschied gibt zwischen den Dingen, die in Deutschland
> gehostet oder produziert werden, wo man also physikalischen Zugang hat,

Wesentlich jedenfalls im Hinblick auf das deutsche Laender Medienrecht.
Und die Unterscheidung Zugang zum Netz/Hosten von Inhalten im Netz. Von
der diese Gesetze ausgehen.

Im Hinblick aufs Polizeirecht gibts den Unterschied nicht. Da zaehlt nur
der Erfolg. 



H.







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