> wesentlichen Unterschied gibt zwischen den Dingen, die in Deutschland > gehostet oder produziert werden, wo man also physikalischen Zugang hat,
Wesentlich jedenfalls im Hinblick auf das deutsche Laender Medienrecht. Und die Unterscheidung Zugang zum Netz/Hosten von Inhalten im Netz. Von der diese Gesetze ausgehen. Im Hinblick aufs Polizeirecht gibts den Unterschied nicht. Da zaehlt nur der Erfolg. H.
