* Thomas Stadler wrote:
> Am 23 Apr 2003 um 16:54 hat Holger Koepke geschrieben:
>> Ohne richterliche Anordnung? Ohne Aktenzeichen etc. pp.?

Nein.

> Ein Aktenzeichen - eigentlich ja zwei - gibt es bei der Polizei und bei
> der Staatsanwaltschaft natuerlich immer. Eine richterliche Anordnung
> besorgt man sich in derartigen Faellen m.W nicht. Die
> Strafverfolgungsbehoerden sind der Auffassung, dass � 90 Abs. 3 TKG eine
> ausreichende Rechtsgrundlage bietet und die Provider zur Auskunft
> verpflichtet sind. Ich habe schon einige Ermittlungsakten gesehen, in
> denen solche Vorgaenge dokumentiert waren.

Hier haben die Strafverfolgungsbehoerden lernen m�ssen, da� eine
richterliche Anordnung dazugeh�rt. "Datens�tze zur Auskunft wurden
sichersgestellt, bitte �bersenden Sie uns den richterlichen
Durchsuchungbefehl in dieser Sache."

Ja, sie haben auch schnell gelernt, was eine Zeitzone ist. "Niemand hatte zu
der Zeit diese IP."

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