* Thomas Stadler wrote: > Am 23 Apr 2003 um 16:54 hat Holger Koepke geschrieben: >> Ohne richterliche Anordnung? Ohne Aktenzeichen etc. pp.?
Nein. > Ein Aktenzeichen - eigentlich ja zwei - gibt es bei der Polizei und bei > der Staatsanwaltschaft natuerlich immer. Eine richterliche Anordnung > besorgt man sich in derartigen Faellen m.W nicht. Die > Strafverfolgungsbehoerden sind der Auffassung, dass � 90 Abs. 3 TKG eine > ausreichende Rechtsgrundlage bietet und die Provider zur Auskunft > verpflichtet sind. Ich habe schon einige Ermittlungsakten gesehen, in > denen solche Vorgaenge dokumentiert waren. Hier haben die Strafverfolgungsbehoerden lernen m�ssen, da� eine richterliche Anordnung dazugeh�rt. "Datens�tze zur Auskunft wurden sichersgestellt, bitte �bersenden Sie uns den richterlichen Durchsuchungbefehl in dieser Sache." Ja, sie haben auch schnell gelernt, was eine Zeitzone ist. "Niemand hatte zu der Zeit diese IP."
