On Wed, 23 Apr 2003 16:29:48 +0000 (UTC), Lutz Donnerhacke <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
>* Thomas Stadler wrote: >> Am 23 Apr 2003 um 16:54 hat Holger Koepke geschrieben: >>> Ohne richterliche Anordnung? Ohne Aktenzeichen etc. pp.? > >Nein. Guuut! >> Ein Aktenzeichen - eigentlich ja zwei - gibt es bei der Polizei und bei >> der Staatsanwaltschaft natuerlich immer. Eine richterliche Anordnung >> besorgt man sich in derartigen Faellen m.W nicht. Die >> Strafverfolgungsbehoerden sind der Auffassung, dass � 90 Abs. 3 TKG eine >> ausreichende Rechtsgrundlage bietet und die Provider zur Auskunft >> verpflichtet sind. Ich habe schon einige Ermittlungsakten gesehen, in >> denen solche Vorgaenge dokumentiert waren. > >Hier haben die Strafverfolgungsbehoerden lernen m�ssen, da� eine >richterliche Anordnung dazugeh�rt. "Datens�tze zur Auskunft wurden >sichersgestellt, bitte �bersenden Sie uns den richterlichen >Durchsuchungbefehl in dieser Sache." Es beruhigt mich zu wissen, das es noch (ein paar wenige) gibt, die Zivilcourage nicht durch vorauseilenden Gehorsam ersetzt haben. >Ja, sie haben auch schnell gelernt, was eine Zeitzone ist. "Niemand hatte zu >der Zeit diese IP." Ihr Name war wie? :) -- "How many AOL users do you need to change a lightbulb? One. Me too. Send me a copy! Me either! ME TOO!!!!" [EMAIL PROTECTED] (Thorsten Guenther)
