On Fri, 2003-06-27 at 10:42, Lutz Donnerhacke wrote: > * Andreas Jellinghaus wrote: > > sondern nur die auswirkung der legalen spammer: > > die schicken dir eine mail, du sagst nein, es kommt nicht mehr vor. > > Wir haben 4Mio. offizielle Arbeitslose. Lassen wir 1% davon auf die Idee > kommen, legaler Spammer zu werden. Muß ich weiterrechnen?
Und welchen Effekt soll dieses Argument auf den Richter haben? Vorausgesetzt das Gesetz gibt dem Richter überhaupt die Möglichkeit Spam zu untersagen noch bevor ein erster Spam verschickt wurde: warum sollte er das tun? Dafür müsste naheliegen, das andernfalls unerwünschter Spam verschickt wird. Du hast dich dazu aber nicht geäussert, sondern lediglich die Möglickeit genannt. Es ist auch Möglich, das 4Mio Arbeitslose dich auf der Strasse verprügeln wollen. Aber es gibt keinen Grund dazu, und du wirst hoffentlich keinen Richter finden, der jemand x beliebigem eine Beschränkung deines Wunsches auferlegt, ohne das du eine echte Begründung lieferst. Beim allem was Gefährlich ist wird erst reguliert und dann erlaubt. Das macht Sinn (Waffen, Giftstoffe, etc.). Bei allem andere wird erst erlaubt und dann reguliert. Und das ist gut so, andersrum wäre es eine massive Beeinträchtigung der Freiheit. Spam ist wiederlich, nervig, kostet Zeit und Geld etc. Aber gefährlich ist er nicht. Spam als ganzes ist eine Landplage. Ein Richter unterscheidet aber zwischen in .de illegalem Spam und legalem Spam. Letzterer nervt auch, ist auch wiederlich, kostet auch Zeit und Geld, ist aber weder gefährlich noch vom Umfang her eine Plage. Daher gibt es keinen Grund diesen weiter einzuschränken. Tschüss, Andreas
