On Sun, Jan 04, 2004 at 07:17:32PM +0100, Hartmut Pilch wrote:
> > Das ist keine fragw�rdige Grundlage. Eine gewisse Kontroll-
> > m�glichkeit �ber den "Informationsflu� soweit er mich betrifft"
> > ist unabdingbare Vorraussetzung f�r ein freies und selbst-
> > bestimmtes Leben.
> 
> Das m�sste man auch erst mal in weniger abstrakter Form nachvollziehbar 
> machen, und man m�sste auch erkl�ren, warum eine Gesellschaft aus
> gleichen freien und gl�sernen B�rgern nicht m�glich sein soll.

Argumentation zu diesem Thema ist nicht schwer zu finden.
z.B. in den einschl�gigen Urteilen des Verfassungsgerichts,
bei manchen Philosophen, in diversen Negativutopien, ...

Wissen ist Macht. Damit das einzelne Indiviuum m�glichst
frei verhalten kann, darf es nicht durch Informationen
erpressbar sein. Manche Leute haben Bedenken an Demonstrationen
teilzunehmen, wenn die Polizei filmt. Das ist sicher �bertrieben,
belegt aber die G�ltigkeit des Arguments.

Das Inverse zur informationellen Selbstbestimmung ist die
Pressefreiheit. Das Volk soll Macht �ber den Staat haben.
Deshalb hat der Staat kein informationelles Selbstbestimmung-
recht. Man verbietet die Zensur. Der Staat soll nicht frei
sein.

Weil Freiheit negativ durch Abwesenheit von Zw�ngen definiert
wird, ist die daraus abgeleitete informationelle Selbstbestimmung
umfassend und damit etwas abstraktes, was man nicht z.B. auf
den konkreten Fall des Schutzes privater R�ume reduzieren kann.

[...]

> Dann klingt "informationelle Selbstbestimmung" schnell �hnlich so h�lzern 
> wie "Geistiges Eigentum" heute meistens klingt.

Das armselige an der Diskussion um das "geistige Eigentum"
ist doch, da� sie ausschlie�lich auf kommerzielle Interessen
reduziert wurde, was sich schon an den begrifflichen L�gen
"geistiges Eigentum" sowie "Raubkopie" zeigt.

[...]

> > Wenn man das Argument aber einschr�nkt, so da� man es nicht
> > als Forderung nach einem totalit�ren Staat verstehen kann,
> 
> Ich kann nicht erkennen, wie aus �berwachung (z.B. nach Stra�burger
> Vorbild) der totalit�re Staat folgt.

Das war nicht meine Aussage. Eine Argumentation "Der Staat
mu� alles machen, was dem Schutz vor dem Verbrechen dient,
auch wenn dabei B�rgerrechte eingeschr�nkt werden." ist
die Forderung nach einem totalit�ren Staat. Diesen will auch
ein Bef�rworter der �berwachung nicht, er mu� sich also
auch auf eine Diskussion �ber Grenzen und damit auf eine
abstrakte Diskussion �ber Grundrechte einlassen. Das ist
also nicht alleinige Aufgabe der Gegner.

[...]

> Nach wie vor stehen den sp�rbaren Interessen A nur die abgeleiteten und
> abstrakten Konstrukte B entgegen.

Ja, aber das "nur" in diesem Satz ist hochgradig irref�hrend.

Gru�,
Martin


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