On Sun, Jan 04, 2004 at 07:17:32PM +0100, Hartmut Pilch wrote: > > Das ist keine fragw�rdige Grundlage. Eine gewisse Kontroll- > > m�glichkeit �ber den "Informationsflu� soweit er mich betrifft" > > ist unabdingbare Vorraussetzung f�r ein freies und selbst- > > bestimmtes Leben. > > Das m�sste man auch erst mal in weniger abstrakter Form nachvollziehbar > machen, und man m�sste auch erkl�ren, warum eine Gesellschaft aus > gleichen freien und gl�sernen B�rgern nicht m�glich sein soll.
Argumentation zu diesem Thema ist nicht schwer zu finden. z.B. in den einschl�gigen Urteilen des Verfassungsgerichts, bei manchen Philosophen, in diversen Negativutopien, ... Wissen ist Macht. Damit das einzelne Indiviuum m�glichst frei verhalten kann, darf es nicht durch Informationen erpressbar sein. Manche Leute haben Bedenken an Demonstrationen teilzunehmen, wenn die Polizei filmt. Das ist sicher �bertrieben, belegt aber die G�ltigkeit des Arguments. Das Inverse zur informationellen Selbstbestimmung ist die Pressefreiheit. Das Volk soll Macht �ber den Staat haben. Deshalb hat der Staat kein informationelles Selbstbestimmung- recht. Man verbietet die Zensur. Der Staat soll nicht frei sein. Weil Freiheit negativ durch Abwesenheit von Zw�ngen definiert wird, ist die daraus abgeleitete informationelle Selbstbestimmung umfassend und damit etwas abstraktes, was man nicht z.B. auf den konkreten Fall des Schutzes privater R�ume reduzieren kann. [...] > Dann klingt "informationelle Selbstbestimmung" schnell �hnlich so h�lzern > wie "Geistiges Eigentum" heute meistens klingt. Das armselige an der Diskussion um das "geistige Eigentum" ist doch, da� sie ausschlie�lich auf kommerzielle Interessen reduziert wurde, was sich schon an den begrifflichen L�gen "geistiges Eigentum" sowie "Raubkopie" zeigt. [...] > > Wenn man das Argument aber einschr�nkt, so da� man es nicht > > als Forderung nach einem totalit�ren Staat verstehen kann, > > Ich kann nicht erkennen, wie aus �berwachung (z.B. nach Stra�burger > Vorbild) der totalit�re Staat folgt. Das war nicht meine Aussage. Eine Argumentation "Der Staat mu� alles machen, was dem Schutz vor dem Verbrechen dient, auch wenn dabei B�rgerrechte eingeschr�nkt werden." ist die Forderung nach einem totalit�ren Staat. Diesen will auch ein Bef�rworter der �berwachung nicht, er mu� sich also auch auf eine Diskussion �ber Grenzen und damit auf eine abstrakte Diskussion �ber Grundrechte einlassen. Das ist also nicht alleinige Aufgabe der Gegner. [...] > Nach wie vor stehen den sp�rbaren Interessen A nur die abgeleiteten und > abstrakten Konstrukte B entgegen. Ja, aber das "nur" in diesem Satz ist hochgradig irref�hrend. Gru�, Martin
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