Am 5 Jan 2004, um 23:57 hat Heiko Recktenwald geschrieben: > > > Nach meiner Einschaetzung ist auch die Ueberwachung aller Buerger Unrecht > > (vulgo: ein Grundrechtseingriff). Wenn es dann noch so ist, dass diese > > Das will ich ja gerne bejahen. Grundrechtseingriff der dann gerechtfertigt > ist. Aber ist sowas schon "Ueberwachung" oder schafft es nur die Moeglichkeit > dazu? > > Erstmal entstehen ja nur riesige Datenmengen.
Kommt es darauf an, wie Du die Ueberwachung definieren willst? Das Filmen des Buergers ist in jedem Fall ein Grundrechtseingriff. Ich glaube nicht, dass das hier auch noch zur Diskussion gestellt werden muss. Bedenke bitte, dass es sich um eine anlass- bzw. verdachtsunabhaengige Massnahme handelt. Sowas widerspricht den (rechtsstaatlichen) Grundprinzipien des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen. Ich bin wirklich verbluefft darueber, welche rechtsstaatsfeindliche Haltung einige Diskutanten hier an den Tag legen. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
