On Thu, 29 Jan 2004 22:30:55 +0100 [EMAIL PROTECTED] (Ralf Hellmann) sed
> Um das Problem auf die Spitze zu treiben k�nnte es, wenn sich > die abzeichnende Tendenz durchsetzt, bald > "einwilligungspflichtig" sein, wenn man andere Schlagl�den an > sein Haus machen bzw. sich einen Fuchsschwanz an die > Autoantenne h�ngen will. Nun, das hast Du zumindest ja in Mietsh�usern schon dadurch, dass es hei�t der Balkon darf nicht vom allgemeinen Erscheinungsbild abweichen (z.B. darfst Du ihn nicht anstreichen, keine Flagge daran befestigen etc. pp) Gleiches triffst Du auch in einer Eigentumswohnung an, wo das die Eigent�merversammlung entschlie�t (Bei uns z.B.: keine Flaggen, Transparente etc. pp auf dem Balkon, keine Blumengef��e, die nicht als solche gedacht sind (die Leute sind uns aufs Dach gestiegen weil ich einen IKEA-W�schehocker als Blumenwanne genommen habe obgleich der Fue�chen und Ablaufl�cher wie jede Blumenwanne hat - eine Blumenwanne ist jedoch erlaubt) Und mehr: in Baugebieten wird die Farbe des Hauses zwingend vorgeschrieben bzw. es gibt eine Auswahl von ca. 10 Farben, die Du ausw�hlen darfst, Du darfst aber z.B. das Haus nicht pink, schwarz etc. anstreichen und auch keine Muster (kariert, gepunktet) sowie Malereien/Graffiti etc. anwenden (also nichts mit der MonaLisa auf die Wand pinseln) und Du darfst auch bei den Fensterl�den, bei Schornstein etc. nur bestimmte Farben verwenden, gleiches gilt f�r Z�une. Damit erkl�rst Du Dich einverstanden, wenn Du in einem bestimmten Neubaugebiet Dein haus errichtest. Twister -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
