On Thu, 29 Jan 2004 22:30:55 +0100
[EMAIL PROTECTED] (Ralf Hellmann) sed

> Um das Problem auf die Spitze zu treiben k�nnte es, wenn sich
> die abzeichnende Tendenz durchsetzt, bald
> "einwilligungspflichtig" sein, wenn man andere Schlagl�den an
> sein Haus machen bzw. sich einen Fuchsschwanz an die
> Autoantenne h�ngen will.

Nun, das hast Du zumindest ja in Mietsh�usern schon dadurch, dass
es hei�t der Balkon darf nicht vom allgemeinen Erscheinungsbild
abweichen (z.B. darfst Du ihn nicht anstreichen, keine Flagge
daran befestigen etc. pp)
Gleiches triffst Du auch in einer Eigentumswohnung an, wo das die
Eigent�merversammlung entschlie�t
(Bei uns z.B.: keine Flaggen, Transparente etc. pp auf dem
Balkon, keine Blumengef��e, die nicht als solche gedacht sind
(die Leute sind uns aufs Dach gestiegen weil ich einen
IKEA-W�schehocker als Blumenwanne genommen habe obgleich der
Fue�chen und Ablaufl�cher wie jede Blumenwanne hat - eine
Blumenwanne ist jedoch erlaubt)

Und mehr: 
in Baugebieten wird die Farbe des Hauses zwingend vorgeschrieben
bzw. es gibt eine Auswahl von ca. 10 Farben, die Du ausw�hlen
darfst, Du darfst aber z.B. das Haus nicht pink, schwarz etc.
anstreichen und auch keine Muster (kariert, gepunktet) sowie
Malereien/Graffiti etc. anwenden (also nichts mit der MonaLisa
auf die Wand pinseln) und Du darfst auch bei den Fensterl�den,
bei Schornstein etc. nur bestimmte Farben verwenden, gleiches
gilt f�r Z�une. Damit erkl�rst Du Dich einverstanden, wenn Du in
einem bestimmten Neubaugebiet Dein haus errichtest.

Twister

-- 
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]


Antwort per Email an