## Holger Voss ([EMAIL PROTECTED]):

> | Das schon, aber da war auch von Missbrauch die Rede. Kann man sich selbst
> | missbrauchen?
> Mindestens kann "man" dazu gebracht werden, sich selbst zu missbrauchen.

Hier war von Anschuldigungen gegen das Kind die Rede ("She has been
charged with..."). Waeren da Erwachsene im Spiel gewesen, waere die
Sache ja wesentlich einfacher, aber dieser Fall ist ja anders
gelagert.

> Okay, f�r einen Gesetzestext m�ssten wir jetzt genauer diskutieren, wie
> weit das "Missbrauchen" im konkreten sexuellen Handeln besteht oder in
> den Ma�nahmen, die zur Aus�bung derselben f�hren.

Noetigung, Missbrauch Schutzbefohlener (oder wie das hiess, ich bin
kein Jurist) und aehnliche koennten da greifen.

> Aber f�rs grunds�tzliche Verst�ndnis sollte der Hinweis auf mehr oder
> weniger direkten Druck, Abh�ngigkeiten und Manipulation ausreichen.

Aus dem Originalartikel geht nicht hervor, dass da jemand Druck ausgeuebt
haette. Es ist nicht von Ermittlungen gegen Eltern/Aufsichtspersonen/etc.
die Rede, sondern von Ermittlungen gegen das Kind. Das macht die Sache
so "schraeg".

Gruss,
Christoph

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