## Martin Schr�der ([EMAIL PROTECTED]):

> On 2004-04-06 18:17:20 +0200, Christoph Moench-Tegeder wrote:
> > die Rede, sondern von Ermittlungen gegen das Kind. Das macht die Sache
> s/Kind/Jugendliche/

Stimmt, zumindest nach hiesiger Definition.

> Sie kann wahrscheinlich seit 3 Jahren Mutter werden und ist
> ebenso wahrscheinlich seit 18 Monaten keine Jungfrau mehr.

Ich haette da weniger Monate geschaetzt, aber gut.

> Eine Abtreibung k�nnte sie bekommen, aber Bilder von ihr sind
> _Kinder_porno?

Hierzulande ist die unterste Grenze fuer "sexuelle Handlungen"
16 Jahre (�174 StGB "Sexueller Mi�brauch von Schutzbefohlenen",
�180 "Foerderung sexueller Handlungen Minderj�hriger", �182
"Sexueller Mi�brauch von Jugendlichen"). In �184 Abs. 3 StGB
ist nur die Rede von "pornographische Schriften, die [...]
den sexuellen Missbrauch von Kindern [...] zum Gegenstand haben",
also waeren Jugendliche nicht erfasst. Hm, schon wieder was
gelernt. In anderen Laendern koennen da aber durchaus andere
Altersgrenzen gelten.
Missbrauch ist hier IMO auch nicht gegeben, da die Jugendliche
nach den vorliegenden Informationen komplett aus eigenem Antrieb
und ohne Zutun anderer gehandelt hat.

Gruss,
Christoph

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