## Joerg-Olaf Schaefers ([EMAIL PROTECTED]): > >> On 2004-04-06 18:17:20 +0200, Christoph Moench-Tegeder wrote: > >> > die Rede, sondern von Ermittlungen gegen das Kind. Das macht die Sache > >> s/Kind/Jugendliche/ > > Stimmt, zumindest nach hiesiger Definition. > In den USA liegt die Grenze f�r "Kind" in diesem Fall bei 18 Jahren.
Also doch "Kinder"pornographie. Und wenn die Verbreitung solcher Werke unter Strafe steht, werden eben Ermittlungen eingeleitet, das ist nunmal so. So ein Verfahren kann auch wieder eingestellt werden, aber dafuer sind die dortigen behoerden zustaendig. > >> Eine Abtreibung k�nnte sie bekommen, aber Bilder von ihr sind > >> _Kinder_porno? > > Hierzulande ist die unterste Grenze [..] > Da haben sich zum ersten April ein paar Dinge ver�ndert: > http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/46315 Gut, aber das betrifft nicht die Altersgrenzen. Von den Aenderungen sind fuer diese Diskussion anscheinend nur die Paragraphennummern von Belang. (Ich habe aus der Juris-Datenbank zitiert, aus reiner Gewohnheit, und habe nicht die Aktualitaet ueberprueft). However, in USA gilt nunmal deren Recht und die dortigen Vorgaenge mit hiesiegem Strafrecht zu betrachten kann auch zu unsinnigen Ergebnissen fuehren. Mich verwundert nur die "reflexartige" Anwendung von Begriffen wie Missbrauch, wo dem Anschein nach nur ein Kind/Jugendliche (wie auch immer) aus eigenem An-/Spieltrieb gehandelt hat. Aber man muss ja nicht alles verstehen. Gruss, Christoph -- Spare Space -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
