* Marc Haber wrote: > On Thu, Jul 01, 2004 at 09:52:28AM +0000, Lutz Donnerhacke wrote: >> Auch dann ist das Kundeninterface und nicht eine IP Adresse interessant. >> IP Adressen in der Abrechnung sagen nichts �ber Spoofing oder ungewollt >> ankommenden Traffic aus. Beides ist nicht abrechnungsrelevant. Auch bei >> Volumentarifen. > > Das Kundeninterface bietet nur eine einzige Summe, die man h�chstens > durch mrtg oder �hnliche Methoden zeitlich genauer aufl�sen kann.
Richtig. Ware pro Zeiteinheit. Es gibt Eingangs- und Ausgangsz�hler. Wie auch bei Strom, Wasser und Gas. > Das reicht aber in einem Zeitalter, wo schon netflow accounting als nicht > genau genug vor Gericht kassiert wurde, nicht wirklich aus. Netflow Accounting ist nicht kritisiert worden, sondern sampled netflow. Der Unterschied - auf den das Gericht abhebt - ist, da� bei sampled netflow nur jeder 1000-te Flow gez�hlt, und daraus per Hochrechnung das Accounting erstellt wird. Normales Netflow hat diese Probleme nicht. Ungenauigkeiten im Accounting gehen zu Lasten des Anbieters, und das ist in Ordnung. >> > Und ein einzige Bytesumme ist an der Stelle oft nicht ausreichend um >> > die Rechnung belegen zu k�nnen. Da reicht's dann, das der Kunde sagt >> > "den Traffic hab ich nicht gemacht", und man kann das abschreiben. >> >> Das kann der Kunde auch sagen, wenn Traffic auf die IP ankommt, w�hrend er >> offline ist. > > An einer Standleitung ist der Kunde nie offline. Ich kenne Kunden, die Stomausfall und Co. haben. > Ankommender Traffic ist abrechnungsrelevant; wenn der Kunde das nicht > will soll er kleinere Netze beantragen oder seinen Vertrag k�ndigen. Unsinn. >> Mit einem solchen Vorfall im "Einzelverbindungsnachweis" kannst >> Du sofort Deine kompletten Rechnungen in die Winde schreiben. > > Quelle? Stell Dir einfach ein Gericht vor, bei dem ein Kunde klagt, weil Du ihm Kosten f�r die Zeit aufb�rden willst, f�r die er von den Stadtwerken den Nachweis komplett fehlender Str�mlinge vorweisen kann. Der Richter wird - zu Recht - die Art der Rechnungslegung ebenso bem�ngeln, wie er es im Fall von sampled Netflow tat. >> Man mu� den Schlu� zulassen, da� IP Adressen nur dann abrechnungsrelevant >> sind, wenn ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Dieser Vertragstyp >> ist aber praktisch sehr selten. > > In meiner Vergangenheit war ein solcher Vertragstyp der Regelfall. Nein. Es wurde fast immer Volumen �ber Anschlu� vereinbart, nicht Volumen pro Zuordungs-ID an ganz anderer Stelle (Au�enrouter). -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
