* Marc Haber wrote:
> On Thu, Jul 01, 2004 at 09:52:28AM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
>> Auch dann ist das Kundeninterface und nicht eine IP Adresse interessant.
>> IP Adressen in der Abrechnung sagen nichts �ber Spoofing oder ungewollt
>> ankommenden Traffic aus. Beides ist nicht abrechnungsrelevant. Auch bei
>> Volumentarifen.
>
> Das Kundeninterface bietet nur eine einzige Summe, die man h�chstens
> durch mrtg oder �hnliche Methoden zeitlich genauer aufl�sen kann.

Richtig. Ware pro Zeiteinheit. Es gibt Eingangs- und Ausgangsz�hler.
Wie auch bei Strom, Wasser und Gas.

> Das reicht aber in einem Zeitalter, wo schon netflow accounting als nicht
> genau genug vor Gericht kassiert wurde, nicht wirklich aus.

Netflow Accounting ist nicht kritisiert worden, sondern sampled netflow.
Der Unterschied - auf den das Gericht abhebt - ist, da� bei sampled netflow
nur jeder 1000-te Flow gez�hlt, und daraus per Hochrechnung das Accounting
erstellt wird.

Normales Netflow hat diese Probleme nicht. Ungenauigkeiten im Accounting
gehen zu Lasten des Anbieters, und das ist in Ordnung.

>> > Und ein einzige Bytesumme ist an der Stelle oft nicht ausreichend um
>> > die Rechnung belegen zu k�nnen. Da reicht's dann, das der Kunde sagt
>> > "den Traffic hab ich nicht gemacht", und man kann das abschreiben.
>>
>> Das kann der Kunde auch sagen, wenn Traffic auf die IP ankommt, w�hrend er
>> offline ist.
>
> An einer Standleitung ist der Kunde nie offline.

Ich kenne Kunden, die Stomausfall und Co. haben.

> Ankommender Traffic ist abrechnungsrelevant; wenn der Kunde das nicht
> will soll er kleinere Netze beantragen oder seinen Vertrag k�ndigen.

Unsinn.

>> Mit einem solchen Vorfall im "Einzelverbindungsnachweis" kannst
>> Du sofort Deine kompletten Rechnungen in die Winde schreiben.
>
> Quelle?

Stell Dir einfach ein Gericht vor, bei dem ein Kunde klagt, weil Du ihm
Kosten f�r die Zeit aufb�rden willst, f�r die er von den Stadtwerken den
Nachweis komplett fehlender Str�mlinge vorweisen kann. Der Richter wird
- zu Recht - die Art der Rechnungslegung ebenso bem�ngeln, wie er es im
Fall von sampled Netflow tat.

>> Man mu� den Schlu� zulassen, da� IP Adressen nur dann abrechnungsrelevant
>> sind, wenn ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Dieser Vertragstyp
>> ist aber praktisch sehr selten.
>
> In meiner Vergangenheit war ein solcher Vertragstyp der Regelfall.

Nein. Es wurde fast immer Volumen �ber Anschlu� vereinbart, nicht Volumen
pro Zuordungs-ID an ganz anderer Stelle (Au�enrouter).


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