On 1 Jul 2004, at 9:01, Felix Deutsch wrote:

> Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsf�hige Anschrift) des
> Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt
> nutzte, und zwar ohne den beschwerlichen (rechtsstaatlichen) Weg �ber
> die zust�ndigen hoheitlichen Organe (Staatsanwaltschaft).
> 
> Ist es n�tig, dass ein Datenschutzbeauftragter durch eine fehlerhafte
> Presseerkl�rung Verwirrung stiftet? Oder habe ich da was falsch
> verstanden?

Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen 
die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen 
vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung  

          IP-Adresse + Zeitpunkt --> Kundenstammdatensatz

zu protokollieren.

--AHH

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