On Thu, 1 Jul 2004 09:36:51 +0200, Axel H Horns <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > > On 1 Jul 2004, at 9:01, Felix Deutsch wrote: > > > Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsf�hige Anschrift) des > > Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt > > nutzte, und zwar ohne den beschwerlichen (rechtsstaatlichen) Weg �ber > > die zust�ndigen hoheitlichen Organe (Staatsanwaltschaft). > > > > Ist es n�tig, dass ein Datenschutzbeauftragter durch eine fehlerhafte > > Presseerkl�rung Verwirrung stiftet? Oder habe ich da was falsch > > verstanden? > > Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen > die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen > vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung > > IP-Adresse + Zeitpunkt --> Kundenstammdatensatz > > zu protokollieren.
Richtig. Sie sagen aber auch (in der Einleitung), dass die Herausgabe der IP-Adresse verlangt w�rde, was mindestens eine Verk�rzung des tats�chlichen Sachverhalts darstellt. Das meine ich mit Verwirrung stiften. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
